Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Zur Lösung:
So wie Sie den Sachverhalt schildern, kann ich entnehmen , dass Sie bereits Beschwerde gegen einen beschlossenen Bewährungswiderruf eingelegt haben. Aufgrund der wiederum verspäteten Zahlung wurde diese Beschwerde erkennbar zurückgewiesen. Damit steht Ihnen eine weitere Beschwerde beim Landgericht nunmehr nicht mehr zu. Ich muss nicht erläutern, dass Ihre Gründe grds. irrelevant sind, da die Auflagen insoweit eindeutig waren und man Ihnen einige Chancen gegeben hat.
Es bleibt Ihnen jetzt nur noch, sich nichts mehr zu schulden kommen zu lassen sowie ab SOFORT die rückständigen sowie jeweils fälligen Beträge zu zahlen. Allerdings möchte ich anmerken, dass Sie nunmehr lediglich einen Gnadenantrag stellen können. Die Aussichten dieses Antrages sind eher schlecht. Stellen Sie den Antrag UNVERZÜGLICH beim zuständigen Amtsgericht, da der zuständige Richter dann auch ggf. die Vollstreckung bis zur Entscheidung einstellen kann. Allerdings kann ich Ihnen leider nicht viel Hoffnung machen, dass Sie jetzt noch hinreichend gehört werden. Allerdings ist bei einem jetzt ernsthaft zu dokumentierenden Willen vielleicht eine Chance verblieben. Tragen Sie unbedingt die persönlichen Folgen und die Umstände unter Absprache mit Ihrem Bewährungshelfer vor!
Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere, dringend zu empfehlende Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Ich erlaube mir den Hinweis, dass die ab und an zu verfolgende Praxis, dass Honorare bei entsprechenden strafrechtlichen Fragen nicht bezahlt werden, hier nicht hingenommen wird. Ich muss nicht darauf hinweisen, dass sich dadurch die strafrechtliche Lage noch verschlimmern würde. Ich gehe aber davon aus, dass Sie ein ehrlicher Fragesteller sind.
Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann
Burgwedel 2007
hellmann@lehmannundkruse.de
Die vorstehende, summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Beachten Sie bitte, dass aufgrund der Beschränkung durch das Medium Internet eine abschließende rechtliche Würdigung regelmäßig nicht möglich ist. Außerdem können geringfügige Abweichungen des Sachverhalts völlig abweichende rechtliche Ergebnisse bedingen! Dementsprechend wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick, dessen Umfang auch vom gebotenen Einsatz abhängt, geboten. Daher kann meine Antwort das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!