Bewährrungswiederruf

20. September 2015 03:17 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Zusammenfassung

Ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen kann den Bewährungswiderruf zur Folge haben.

Mein Ex-Mann wurde zu 2Jahren Haft wegen Verstoß gegen das BtmG. Er hat davon bereits 1Jahr abgesessen und dann gemäß Paragraph 35 eine 6Monatige Therapie abgeschlossen und freiwillig dazu noch 3Monate Adaption angehängt bevor er nach Duisburg, zurück in unsere Nähe kam, da wir 3 Kinder gemeinsam haben. Zuerst war er Obdachlos gemeldet und hat zum 1.3.15 eine Wohnung bezogen, weshalb er sich bei. Bürgerservice am 2.3.15 sofort auf diese Adresse anmeldete. Nun rief er vor knapp 3Wochen an, das er bei der Polizei ist, da er bei einer allgemeinen Personalien Kontrolle festgenommen wurde, da er seid 3monaten wohl einen Haftbefehl wegen Bewährungswiederruf hat. Bei der Polizei auch noch als Obdachlos eingetragen ist. Es kam aber auch kein Brief etc vom Gericht oder sonstwo bei ihm an. Bis heute weiß er immer noch nicht weshalb er jetzt in Haft sitzt. Er ist bereits direkt in die Strafhaft, ohne Anhörung oder sonstiges. Ich vermute das es wegen der meldung der Anschrift bei Gericht ist, aber er sagt das er auch am 2.3.15 schriftlich einen Brief sns Gericht geschickt hat, aber nicht per Einschreiben o.ä, weshalb es dafür keine Beweise gibt. Ein Anwalt war bereits bei ihm, wollte Akteneinsicht holen bzw beantragen, aber seid dem nichts mehr gehört. Die Kinder leiden unter der Situation, das sie Papa endlich regelmäßig um sich hatten und ist nun wieder weg von jetzt auf gleich. Er hätte 1 Tag nach der Verhaftung einen Arbeitsvertrag auf 450Euro zumindest erstmal, unterschreiben können was nun alles hinfällig dadurch ist. Kann man noch irgendwas tun um ihn evtl. aus der Haft zu bekommen. Er sagt das der Widerruf definitiv nicht wegen der eigentlichen Verurteilung des BtmG Verstoßes zu tun haben kann, sondern etwas anderes sein muss ? Bin für jede Hilfe dankbar. LG I.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ohne den Grund des Widerrufs zu kennen, ist eine rechtliche Beurteilung kaum möglich. Grundsätzlich sollte binnen einer Woche gegen den Beschluss des Bewährungswiderrufs das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden. Nach Akteneinsicht, die von einem Kollegen bereits beantragt wurde, kann dann eine entsprechende Begründung erfolgen. Ein Verstoß gegen eine Bewährungsauflage, die oft auch die regelmäßige Mitteilung des Aufenthalts/Wohnsitzes beinhaltet, kann einen solchen Widerruf begründen. Dies kann im Falle Ihres Mannes der Grund sein, wenn die entsprechende Mitteilung das Gericht nicht erreicht hat. Solche Schreiben sollte man immer nachweisen können, etwa vorab per Telefax senden oder gegebenenfalls mit Zeugen in den Hausbriefkasten des Gerichts werfen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.


Mit freundlichen Grüßen



Astrid Hein
Rechtsanwältin
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...