Bevollmächtigung für Bestellfreigaben in Insolvenz in Eigenverwaltung

30. August 2019 16:24 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich hätte gern eine Auskunft zu folgendem Fall:

Ein Unternehmen befindet sich in Insolvenz in Eigenverwaltung.
Zur Auslösung von Bestellungen während der Insolvenz hat die zuständige Sachwaltung ausschließlich den Geschäftsführer des Unternehmens als Bevollmächtigten ernannt.
Darf dieser Bevollmächtige per Vollmacht einen Vertreter festlegen, der in seinem Name ebenfalls Bestellungen auslösen darf oder bedarf es hier auch einer expliziten Bevollmächtigung dieses Vertreters durch die Sachwaltung?

Über eine Einschätzung wäre ich dankbar.
1. September 2019 | 17:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Landtagswähler,

der Sachwalter ist zur jederzeitigen Kontrolle der Geschäfte des Eigenverwalters berechtigt und verpflichtet. Solange dieser diese Vorgehensweise nicht moniert oder auch die Gläubigerversammlung keine Beschränkungen gerichtlich festlegen lässt, halte ich diese Vorgehensweise für erlaubt. Im Gesetz ist sie zumindest nicht verboten.

§ 277 InsO regelt hier, daß auf Antrag der Gläubigerversammlung das Insolvenzgericht anordnen kann, daß bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt.

Solange dies nicht der Fall ist und keine Monierungen vom Sachwalter erfolgen, halte ich die Vorgehensweise für möglich.

Mit besten Grüssen

Fricke
Landtagswähler


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