25. Mai 2011
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14:53
Antwort
vonRechtsanwalt Christoph M. Huppertz
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Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung des gewählten Einsatzes wie folgt:
Es handelt sich insgesamt um ein gutes Zeugnis.
Dies ergibt sich daraus, dass die positiven Beschreibungen durch Formulierungen wie "sehr", "stets" und "jederzeit" noch verstärkt werden.
Wenn man eine Analogie zu Schulnoten herstellen möchte, kann man die Punkte 2., 11., 12. mit "sehr gut" und die restlichen Punkte mit "gut" gleichstellen.
Die Steigerung zu Formulierungen wie "hohe", "große" und "volle" wären "höchste", "größte" und "vollste", also superlativische Formulierungen.
Ob das Arbeitszeugnis Ihnen gerecht wird, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass dieser Beitrag eine erste rechtliche Einschätzung darstellt. Sollten Sie eine Prüfung des gesamten Zeugnisses wünschen - inklusive Tätigkeitsbeschreibung - stehe ich Ihnen per Direktanfrage zu den dort bezeichneten Konsitionen sehr gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz