Antwort
vonRechtsanwältin Ariane Hansen
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts beantworten möchte.
Die Eheschließung in Brasilien wird grundsätzlich in Deutschland anerkannt. Sie können nach der Eheschließung in Brasilien und vor Stellung des Visums auf Familienzusammenführung die Nachbeurkundung der Ehe bei einem deutschen Standesamt beantragen. Dies meinte wahrscheinlich auch Ihre Anwältin.
Sie sollten sich auf jeden Fall beim deutschen Standesamt vor der Eheschließung versichern, welche Dokumente sie für das Visum benötigen.
Ferner wird Ihr Freund Sprachkenntnisse A1 nachweisen müssen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Sollten noch Unklarheiten bestehen, benutzen Sie bitte die kostenlosen Nachfragefunktion.
Gern könne Sie mich auch telefonisch unter 0211-253480 kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ariane Hansen
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht
Die nachbeurkundung erfolgt also
Auf einen Deutschen standesamt.
Ist denn dann die anwesenheit
Beider parteien erforderlich Oder
Kann dies auch ein anwalt MIT unserem
Mandat tun? Wenn jedoch die anwesenheit
Beider parteien auf dem Deutschen
Standesamt erforderlich Ist so macht
Das keinen SInn Weil Meine freund ja
Ohne visum nicht nach Deutschland
Reisen kann.
Sie sollten persönlich beim Standesamt Ihres Wohnortes nachfragen, da die Anforderungen der Standesämter durchaus unterschiedlich sind.
Ich gehe davon aus, dass es ausreichend ist, wenn Sie alleine die Formalitäten erledigen.
Grundsätzlich benötigen Sie für die nachträgliche Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe die gleichen Dokumente wie für eine in Deutschland geschlossene Ehe.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und noch einen schönen Tag.