Beurkundung Einer schwulen ehe in brasilien

22. Juni 2012 12:31 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


16:19
Ich bin Deutscher und Mein freund Ist
Thailaender. Wir sind homosexuell.
Wir beide moechten heiraten. Das
Einzige land in der eine schwule heirat
Moeglich Ist und in das Mein freund ohne
Visa reisen kann Ist brasilien.
Nach unserer heirat in brasilien wollen Wir das visa
Zur familienzusammenfuehrung auf der
Deutschen botschaft beantragen.
Eine anwaeltin riet uns unsere heirat vor
Beantragung des visas beurkunden zu lassen.
Meine frage lautet wo koennen Wir
Dies beurkunden lassen in Thailand? Bzw
Was Meinte die anwaeltin damit.
22. Juni 2012 | 13:02

Antwort

von


(95)
Hans-Sachs-Weg 11
40699 Erkrath
Tel: 017644551049
Web: https://www.arianehansen.de
E-Mail: ariane.hansen@arcor.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts beantworten möchte.

Die Eheschließung in Brasilien wird grundsätzlich in Deutschland anerkannt. Sie können nach der Eheschließung in Brasilien und vor Stellung des Visums auf Familienzusammenführung die Nachbeurkundung der Ehe bei einem deutschen Standesamt beantragen. Dies meinte wahrscheinlich auch Ihre Anwältin.

Sie sollten sich auf jeden Fall beim deutschen Standesamt vor der Eheschließung versichern, welche Dokumente sie für das Visum benötigen.

Ferner wird Ihr Freund Sprachkenntnisse A1 nachweisen müssen.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Sollten noch Unklarheiten bestehen, benutzen Sie bitte die kostenlosen Nachfragefunktion.

Gern könne Sie mich auch telefonisch unter 0211-253480 kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ariane Hansen
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht

Rückfrage vom Fragesteller 22. Juni 2012 | 14:32

Die nachbeurkundung erfolgt also
Auf einen Deutschen standesamt.
Ist denn dann die anwesenheit
Beider parteien erforderlich Oder
Kann dies auch ein anwalt MIT unserem
Mandat tun? Wenn jedoch die anwesenheit
Beider parteien auf dem Deutschen
Standesamt erforderlich Ist so macht
Das keinen SInn Weil Meine freund ja
Ohne visum nicht nach Deutschland
Reisen kann.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Juni 2012 | 16:19

Sie sollten persönlich beim Standesamt Ihres Wohnortes nachfragen, da die Anforderungen der Standesämter durchaus unterschiedlich sind.
Ich gehe davon aus, dass es ausreichend ist, wenn Sie alleine die Formalitäten erledigen.

Grundsätzlich benötigen Sie für die nachträgliche Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe die gleichen Dokumente wie für eine in Deutschland geschlossene Ehe.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und noch einen schönen Tag.

ANTWORT VON

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