1. Dezember 2019
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18:20
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Aufgrund der Promillezahl von mehr als 1,6 (Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern) droht Ihnen eine MPU. Die Promillezahl führt dazu, dass die Fahrerlaubnisbehörde daran zweifelt, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind - erst die Vorlage eines für Sie positiven MPU-Gutachtens räumt diese Zweifel aus. Eine Verjährung ist insofern nicht eingetreten.
Um mit dem Schweizer Führerausweis in Deutschland fahren zu dürfen, müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen, dass diese Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt wird.
Eine abschließende Beurteilung ist erst in Kenntnis aller Details möglich, insbesondere ist Einsicht in Ihre Fahrerlaubnisakte zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt