Betrugsanzeige / Warenbetrug

30. Mai 2020 09:02 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


11:09
Hallo, Ich wurde von der Deutschen Post wegen Betrugs angezeigt. Es geht dabei um ein Paket was vom Paketzusteller im Flur, bisschen versteckt, abgelegt wurde. Dieses kam dadurch aber nicht sofort bei mir an. Ich habe dieses dann erst als nicht angekommen gemeldet und die Ware wurde erneut geschickt ohne zusätzliche Kosten für mich. Danach wurde das Paket dann von einem Nachbarn "gefunden" und mir übergeben. Ich habe dieses dann nicht nachträglich richtig gestellt und das Paket behalten. Leider war Ich so blöd und habe den Karton ein paar Wochen später verwendet um eine Rücksendung an einen anderen Lieferanten zu verwenden. Hier wurde der Karton jetzt wieder erkannt und damit die Anzeige gestartet. Der Warenwert war 95€. Was habe Ich denn jetzt zu erwarten als Strafe? Ich habe keine Vorstrafe und hatte noch nie eine Strafanzeige oder ähnliches.
30. Mai 2020 | 09:39

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter bekommen, sollten Sie keine Angaben machen und sofort einen Anwalt zunächst mit der Akteneinsicht beauftragen.

Erst nach der Akteneinsicht kann dann das weitere Vorgehen abgeklärt werden.

Dabei ist auch eine Einstellung des Verfahrens durchaus möglich.

Für den - eher unwahrscheinlichen - Fall einer Verurteilung werden Sie mit einer Geldstrafe rechnen müssen, die im Bereich eines Monatsgehalts liegen dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 30. Mai 2020 | 09:47

Die Akteneinsicht haben wir bereits und bisher gibt es keinen offiziellen Kommentar, Aussage oder irgendwas von mir dazu. Aus der Akte geht klar draus vor das es sich genauso abgespielt hat, inklusive Beweise. Wie würden sie mir empfehlen jetzt vorzugehen? Sollte Ich es jetzt zugeben um das Strafmaß zu mildern? Ist die Chance das es weiter verfolgt wird und vor Gericht geht groß?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Mai 2020 | 11:09

Sehr geehrter Ratsuchender,

ohne das ICH den kompletten Akteninhalt kenne, kann ich sicher keine Empfehlung zum weiteren Vorgehen geben.

Ich würde daher nach wie vor zum Schweigen raten und abwarten.

Die Chance, dass es eingestellt wird, ist da.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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