30. Mai 2020
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09:39
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter bekommen, sollten Sie keine Angaben machen und sofort einen Anwalt zunächst mit der Akteneinsicht beauftragen.
Erst nach der Akteneinsicht kann dann das weitere Vorgehen abgeklärt werden.
Dabei ist auch eine Einstellung des Verfahrens durchaus möglich.
Für den - eher unwahrscheinlichen - Fall einer Verurteilung werden Sie mit einer Geldstrafe rechnen müssen, die im Bereich eines Monatsgehalts liegen dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
30. Mai 2020 | 09:47
Die Akteneinsicht haben wir bereits und bisher gibt es keinen offiziellen Kommentar, Aussage oder irgendwas von mir dazu. Aus der Akte geht klar draus vor das es sich genauso abgespielt hat, inklusive Beweise. Wie würden sie mir empfehlen jetzt vorzugehen? Sollte Ich es jetzt zugeben um das Strafmaß zu mildern? Ist die Chance das es weiter verfolgt wird und vor Gericht geht groß?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
30. Mai 2020 | 11:09
Sehr geehrter Ratsuchender,
ohne das ICH den kompletten Akteninhalt kenne, kann ich sicher keine Empfehlung zum weiteren Vorgehen geben.
Ich würde daher nach wie vor zum Schweigen raten und abwarten.
Die Chance, dass es eingestellt wird, ist da.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle