hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Grundsätzlich ist es immer besser die Akten einzusehen, daher rate ich dringend hiermit einen Anwalt zu beauftragen.
Im Strafrecht gilt der Grundsatz „in dubio pro reo" und daher müssen Sie nicht Ihre Unschuld beweisen, sondern die Ermittlungsbehörden müssen auch der Erpressung nachgehen. Hinsichtlich des Vorgehens und der Einlassung diesbezüglich rate ich aber diese Vorgehensweise mit einem Rechtsanwalt – der eben Einsicht in die Akten genommen hat – vorab zu besprechen, bevor Sie zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, droht Ihnen aber sicherlich Untersuchungshaft und insofern ist der Erlass eines Haftbefehls äußerst wahrscheinlich.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können, wünsche auch Ihnen ein schönes Osterfest und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Erst einmal Danke für die schnelle Antwort Frau Hein! Mit was für einen Haftbefehl (welcher Art) habe ich zu rechnen wenn ich wegen Unterschlagung wovon ich ausgehe, von der deutschen Justiz gesucht werden sollte und der Wert der Unterschlagenen Ware unter 50000Euro liegt? Was vermuten Sie, wie steht es mit meiner Niederlassungserlaubnis §35 AufenthG da ich seit 3 Jahren nicht in Deutschland eingereist bin und dort seit 3 Jahren abgemeldet bin, ist diese noch aktuell oder könnte es sein das ich keinen Aufenthaltstitel in der BD mehr habe? Werden aus Ihrer Erfahrung bei Unterschlagungen die Gespräche abgehört, falls ich Kontakt zu meinen Eltern in Deutschland gehabt habe (Wohnhaft in meiner zuletzt gemeldeten Adresse), oder denken Sie das dieses bei diesem Sachwert eher nicht zutreffend ist? Danke
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:
Es wird ein Haftbefehl wegen Untersuchungshaft erlassen werden bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Meiner Erfahrung nach werden Telefongespräche bei Unterschlagung nicht abgehört.
Hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis handelt es sich um eine Zusatzfrage, die im Rahmen der Nachfrage nicht beantworten kann.
Ich hoffe Ihnen nun weitergeholfen haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin