Betrügerische Werbung

28. Juni 2007 13:23 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Sehr geehrte/r Anwalt/in,

In einem TV-Werbespot wirbt eine Telefongesellschaft mit einem Minutenpreis von 1,9 Cent beim Wählen ihrer Call-by-Call Vorwahl (ohne wenn und aber bzw. ohne Kleingedrucktes“).

Ich habe diese Vorwahl einmonatlang benutzt. Eine Tarifansage gab es nicht. Danach kam eine Abrechnung mit fast zehnfach höherem Minutenpreis !
Ich habe die Rechnung nicht bezahlt und habe an die Telefongesellschaft geschrieben, dass sie zuerst die Rechnung korrigieren soll. Eine Antwort kam nicht, dafür aber gleich eine Mahnung von Inkasso.

Ich habe dann die Rechnung selber neu gerechnet mit dem Minutenpreis, die in der Werbung stand und nur diesen Anteil bezahlt. Jetzt droht der Rechtsanwalt von Inkasso mir mit einem Gerichtsverfahren, wenn die Summe nicht komplett bezahlt wird. Es kamen auch noch ordentliche Nebenkosten dazu (Zinsen, Auslagen u.s.w.).
Die Begründung von Inkasso – Werbung ist nicht verbindlich, die Telefongesellschaft macht wohl gar keine Werbung und man soll sich über die Telefontarife aus anderen Quellen informieren.

Sind die Forderungen berechtigt ?
Sehr geehrte Fragende,

prinzipiell ist es so, dass wenn mit Gebühren für Telefontarife geworben wird, dann sind auch die Bedingungen anzuzeigen - geschieht oft im Kleingedruckten, das sehr schnell durch das Bild durchläuft (kann oftmals nur im Video mit Standtaste gelesen werden).

Wenn der Spot wirklich gesagt hat: Sie telefonieren pro Minute für...€, dann ist dieses natürlich bindend und die Forderung der Firma unberechtigt.

Wenn sie die Leistung weiter verweigern, sollten Sie sich sicher sein, dass kein Kleingedrucktes oder Preise wie "ab" genannt wurden. Nur dann ist Ihre Haltung berechtigt. Anderenfalls ist das Problem, dass tatsächlich die Kosten durch Rechtsanwälte, Gerichtskosten immer höher werden.

Sie sollten schauen, ob der Spot noch läuft und sich vergewissern oder auf der Website der Firma nachschauen.

Ggf. hilft auch das Einschalten eines Anwaltes. Zumeist kann dann noch ein Vergleich herausgehandelt werden.

Vielleicht können Sie noch schreiben, um welchen Streitwert es sich handelt und ggf. mir per Mail die Firma mitteilen.

Ich hoffe, Ihnen ersteinmal weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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