Betriebliche Altersvorsorge - rückwirkend ?

22. Januar 2020 20:33 |
Preis: 25,00 € |

Steuerrecht


Zusammenfassung

BaV rückwirkend

Guten Tag,

mein Chef hat mir die Betriebliche Altersvorsorge bzw. erst einmal ein Informationsgespräch darüber angeboten.

Ich bin daran wirklich interessiert, passiert ist allerdings seit einem Jahr nichts. Auf Anfragen werde ich immer wieder vertröstet. Mal sind es Zeitprobleme aufgrund von stressiger Auftragslage oder dann hat der betreffende Berater keine Zeit ...

Ich habe immer wieder nachgefragt. Ich bin zwar noch nicht sicher, ob ich diese Altersvorsorge möchte, aber wenn es doch etwas für mich ist, sind das doch verlorene Monate ...

Was kann ich tun ? Besteht die Möglichkeit eines rückwirkenden Vorsorge ?

Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht zur Teilnahme an einer betrieblichen Altersvorsorge- der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet zur Teilnahme. Eine Rückwirkung scheitert daran, dass eine rückwirkende Entgeltumwandlung nicht möglich ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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