Besteuerungsrecht und DBA Deutschland Schweiz bei Vermietung in Deutschland

| 3. Dezember 2020 10:04 |
Preis: 100,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Eine Schweizer juristische Person ohne Niederlassung oder Betriebstaette in Deutschland mietet eine Immobilie in Deutschland an und vermietet diese weiter (Untervermietung). Wie sind die Einnahmen daraus in Deutschland und in der Schweiz zu versteuern? Welche dieser oder sonstige Steuern und Abgaben koennen ggfs auf Basis des DBA angerechnet bzw verrechnet werden?
3. Dezember 2020 | 15:51

Antwort

von


(852)
Charlottenstr. 14
52070 Aachen
Tel: 0241 - 53809948
Web: https://www.rechtsanwalt-andreaswehle.de
E-Mail: info@rechtsanwalt-andreaswehle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

gern beantworte ich Ihre Frage aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben wie folgt.

In Deutschland fällt für die zu ermittelnden Gewinne lediglich die deutsche Körperschaftssteuer (zzgl. des darauf entfallenden Solidaritätszuschlages; insgesamt ca. 15,82%) an.
Ohne Betriebsstätte der Körperschaft im Inland, die durch die vermieteten Immobilien eben nicht geschaffen wird, besteht kein Anspruch auf die Entrichtung einer Gewerbesteuer (FG Münster Az. 13 K 3645/16 G vom 12.04.2019).

Wegen Art. 6 DBA CH/D fällt das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, an den Vertragsstaat der Belegenheit der vermieteten Immobilie, so dass hier diese Einkünfte in der Schweiz nicht mehr zu besteuern sind.

Daher ist hier auch nichts anzurechnen, da keine Einkünfte der doppelten Besteuerung unterfallen.
Aufgrund der linearen Besteuerung von Körperschaften entfällt insoweit auch die bei natürlichen Personen außerhalb der EU die Progression aufgrund steuerfreier Einkünfte.

In Deutschland ist eine entsprechende Steuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Einkünfte („Beschränkte Steuerpflicht I") einzureichen. Es ist vornehmlich das Finanzamt örtlich zuständig in dessen Kreis die Steuerobjekte belegen sind.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wehle
Rechtsanwalt /Aachen


Rechtsanwalt Andreas Wehle

Bewertung des Fragestellers 9. Dezember 2020 | 09:12

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Kompetente und schnelle Antwort!"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas Wehle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 9. Dezember 2020
5/5.0

Kompetente und schnelle Antwort!


ANTWORT VON

(852)

Charlottenstr. 14
52070 Aachen
Tel: 0241 - 53809948
Web: https://www.rechtsanwalt-andreaswehle.de
E-Mail: info@rechtsanwalt-andreaswehle.de
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht