Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich aufgrund Ihres Sachverhaltes wie folgt beantworten möchte:
Gem. § 312 d, 355 BGB steht Ihnen beim Abschluss eines Fernabsatzvertrages ein Widerrufsrecht zu.
Fernabsatzverträge sind gem § 312b I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Da Sie Ihren Server nach Ihrer Schilderung ausschließlich mittels eines Fernkommunikationsmittels (im Internet) bestellt haben, Sie Verbraucher (privater Kauf) sind
und der Vertragsgegner ein Unternehemer und schließlich der Vertragsgegenstand hier eine Ware (Server) ist, liegt ein Fernabsatzvertrag vor.
Gem. § 312d I BGB steht dem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
D. H. Sie haben ein Widerrufs oder ein Rückgaberecht. Eine genaue Prüfung der AGB kann i.R. eines 15,- Euro Beitrages nicht erfolgen. Ich bitte Sie daher dies zu berücksichtigen.
Die Widerrufsfrist beginnt gem § 312d II BGB nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs.
Eine Widerrufsbelehrung ist nach Ihren Angaben nicht erfolgt. D.h. die Widerrufsfrist hat noch nicht begonnen. Eine Prüfung der AGB konnte in diesem Rahmen nicht erfolgen.
Daneben wäre eine für Sie nachteilige Vertragsklausel die den Widerruf/ bzw Rückgabe ausschließt bei Fernabsatzvertrag unzulässig.
Das Widerrufsrecht erlischt aber spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Ergebnis haben Sie daher ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht, dass sie noch fristgerecht geltend machen könne.
Ich würde Ihnen daher raten, Ihren Kauf umgehend zu widerrufen. Dies erleichter die Abwicklung und beugt den Ablauf einer vielleicht doch bestehende Widerrufsfrist vor.
Neben dem Widerrufsrecht besteht die Anfechtungsmöglichkeit. Diese kann jedoch Schadenersatzansprüche des Schulderns auslösen und erfodert eine fristgerechte Anfechtungserklärung.
Bei Mängeln der bestellten Sache bestehen weitere Rechte.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Scholz und Kieppe
vielen Dank für Ihre Frage, die ich aufgrund Ihres Sachverhaltes wie folgt beantworten möchte:
Gem. § 312 d, 355 BGB steht Ihnen beim Abschluss eines Fernabsatzvertrages ein Widerrufsrecht zu.
Fernabsatzverträge sind gem § 312b I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Da Sie Ihren Server nach Ihrer Schilderung ausschließlich mittels eines Fernkommunikationsmittels (im Internet) bestellt haben, Sie Verbraucher (privater Kauf) sind
und der Vertragsgegner ein Unternehemer und schließlich der Vertragsgegenstand hier eine Ware (Server) ist, liegt ein Fernabsatzvertrag vor.
Gem. § 312d I BGB steht dem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
D. H. Sie haben ein Widerrufs oder ein Rückgaberecht. Eine genaue Prüfung der AGB kann i.R. eines 15,- Euro Beitrages nicht erfolgen. Ich bitte Sie daher dies zu berücksichtigen.
Die Widerrufsfrist beginnt gem § 312d II BGB nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs.
Eine Widerrufsbelehrung ist nach Ihren Angaben nicht erfolgt. D.h. die Widerrufsfrist hat noch nicht begonnen. Eine Prüfung der AGB konnte in diesem Rahmen nicht erfolgen.
Daneben wäre eine für Sie nachteilige Vertragsklausel die den Widerruf/ bzw Rückgabe ausschließt bei Fernabsatzvertrag unzulässig.
Das Widerrufsrecht erlischt aber spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Ergebnis haben Sie daher ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht, dass sie noch fristgerecht geltend machen könne.
Ich würde Ihnen daher raten, Ihren Kauf umgehend zu widerrufen. Dies erleichter die Abwicklung und beugt den Ablauf einer vielleicht doch bestehende Widerrufsfrist vor.
Neben dem Widerrufsrecht besteht die Anfechtungsmöglichkeit. Diese kann jedoch Schadenersatzansprüche des Schulderns auslösen und erfodert eine fristgerechte Anfechtungserklärung.
Bei Mängeln der bestellten Sache bestehen weitere Rechte.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Scholz und Kieppe