Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Beurteilung, ob Sie dort ausziehen müssen, hängt natürlich von den örtlichen Bauvorschriften ab, die wir über diese Plattform nicht prüfen können, insbesondere weil wir überhaupt nicht wissen in welchem Bundesland Sie wohnen.
Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass soweit Ihr Opa vorher in dem Bunker auch gewohnt hat, wovon auszugehen ist, genießen Sie hinsichtlich des Wohnteils Bestandsschutz. Sie verlieren allerdings den Bestandsschutz soweit Sie an dem Gebäude wesentliche Änderungen vornehmen. In dieser Hinsicht können Ihnen auch hinsichtlich des Wohnteils und der restlichen Anlagen Auflagen erteilt werden, inwieweit Sie keine Änderungen vornehmen dürfen (zB Scheunendach darf nicht verändert werden etc.).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Beurteilung, ob Sie dort ausziehen müssen, hängt natürlich von den örtlichen Bauvorschriften ab, die wir über diese Plattform nicht prüfen können, insbesondere weil wir überhaupt nicht wissen in welchem Bundesland Sie wohnen.
Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass soweit Ihr Opa vorher in dem Bunker auch gewohnt hat, wovon auszugehen ist, genießen Sie hinsichtlich des Wohnteils Bestandsschutz. Sie verlieren allerdings den Bestandsschutz soweit Sie an dem Gebäude wesentliche Änderungen vornehmen. In dieser Hinsicht können Ihnen auch hinsichtlich des Wohnteils und der restlichen Anlagen Auflagen erteilt werden, inwieweit Sie keine Änderungen vornehmen dürfen (zB Scheunendach darf nicht verändert werden etc.).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt