Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können in der Tat eine außerordentliche Kündigung ohne Frist für die mangelbehaftete Wohnung aussprechen, wobei ich gleichzeitig hilfsweise und rein vorsorglich eine fristgerechte Kündigung erklären würde.
Für die rückwirkende Zeit können Sie eine Minderung in Höhe von 12,5 - 20 % aussprechen, jener Schweregrad der von Ihnen genannten Mängel.
Auch ich habe erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Heizkostenabrechnung/Nebenkostenabrechnung.
Schon die von Ihnen genannten starken Indizien sprechen für andere Verbrauchswerte und außerdem ist das Fehlen von Ablesungsgeräten und eine mangelnde Ablesung grundsätzlich vom Vermieter zu vertreten; Schätzungen dürfen ohne weiteres nicht vorgenommen werden.
Wenden Sie unbedingt schriftlich dieses ein.
Zahlungen würde ich nicht mehr leisten, zumal Sie außerordentlich sofort kündigen können.
Der Heizkostenabrechnung etc. scheint mir auch schon in formeller Hinsicht unwirksam, was ebenfalls zu rügen ist. Denn dann ist eine Nachzahlung gar nicht fällig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort.
Wie kann ich die Mietsenkung nun ankündigen? Kann ich auf diese Antwort in meinem Brief berufen? Kann ich problemlos 20% auf die Kaltmiete reduzieren?
Muss ich dies per Einschreiben senden (Vermieterin hat Ihr Büro im gleichen Haus) oder reicht der Einwurf unter Zeugen?
Sie schreiben rückwirkend ist dies möglich.
Ich wohne hier bereits seit Juni 2012 = 14130€ Warm, bzw. 10.980€.
Welche Summe kann ich nun senken, bzw. welcher Anspruch ist gerechtfertigt?
Darf die Vermieterin nun die Kaution einbehalten?
Welcher der Gründe sprechen für eine sofortige Kündigung? Kann ich nun eine neue Wohnung suchen und sobald diese verfügbar direkt kündigen oder muss dies vorher angekündigt werden welchen Zeitrahmen ich als Kündigungsfrist erachte?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Die Mietminderung brauchen Sie gar nicht zu erklären, solange Sie die Mängel angezeigt haben. Das ist der Vorteil - Sie brauchen lediglich die Mietminderung vollziehen und den Abzug bei der monatlichen Miete erledigen.
Sie können rückwirkend bis zu einem halben Jahr monatlich mindern, für jeden Tag der Beeinträchtigung.
Die Kaution darf nicht behalten werden - aus diesem Grund jedenfalls.
Sie können in der Tat eine außerordentliche Kündigung ohne Frist für die mangelbehaftete Wohnung aussprechen, wobei ich gleichzeitig hilfsweise und rein vorsorglich eine fristgerechte Kündigung erklären würde. Frist (fast) drei Monate: zum dritten Werktag spätestens bis zum Ablauf des übernächsten Monats.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt