2. Dezember 2022
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13:26
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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da hier ein Mangel der Mietsache vorliegt, können Sie die Miete auch mindern, allerdings würde ich das Kürzungsrecht hier auf maximal 2% setzen.
Mit der Mietminderung aber haben Sie nicht viel in der Hand.
Dokumentieren Sie die Mängel mit Nachweisen und fordern Sie den Vermieter ein letztes Mal schriftlich per Einschreiben zur Mängelbeseitigung auf.
Kündigen Sie an, dass Sie sich alle Rechte vorbehalten und auch ab sofort die Miete nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung bis zur Beseitigung des Mangels begleichen werden.
Kündigen Sie ferner an, dass Sie nach Ablauf der von Ihnen zu setzenden Frist von 10 Tagen Sie die Klage auf Mängelbeseitigung erheben werden.
Letztlich können und sollten Sie auch auf die gefährliche Lage und die Haftung des Vermieters verweisen. Behalten Sie sich vor, auch die bau- und ordnungsrechtlich zuständigen Behörden von dieser Sachlage in Kenntnis zu setzen.
Danach sollten Sie dann Klage erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt