Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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solange Sie keine Vorstrafen in diesem Bereich haben, kommt eine Einstellung ohne Strafe grundsätzlich in Betracht. Sie sollten die Tat allerdings einräumen und vielleicht auch erklären, wie es dazu kommen konnte und natürlich entsprechende Reue zeigen. Auch sollten Sie sich persönlich mit einem Brief bei der Anzeigeerstatterin entschuldigen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Hallo,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Was noch offen wäre ist die Frage, ob ich die Möglichkeit zur Zahlung einer Geldauflage wählen sollte um das Verfahren einstellen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn die Staatsanwaltschaft ein solches Angebot machen sollte, würde ich es auch annehmen, um weitere Kosten zu sparen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt