Beleidigung über Facebook

29. Oktober 2018 11:24 |
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Strafrecht


Beantwortet von


22:40
Guten Tag,

Ich habe über Facebook Kontakt zu einer Person aufgenommen, da sie ein Auto dort zum Verkauf angeboten hatte. Wir trafen uns persönlich zur Besichtigung des Fahrzeugs und machten eine Testfahrt. Danach einigten wir uns darauf, das Auto zusammen von einem Kfz- Unternehmen inspizieren zu lassen. Es war ausgemacht sich die Kosten zu teilen.
Ich machte einen Termin bei einem Unternehmen auf meinen Namen.
Am Tag der Inspektion wurden viele Mängel festgestellt. Als es dann zur Bezahlung der Inspektion kam, wollte der Verkäufer plötzlich nicht mehr die Hälfte der Rechnung übernehmen und verließ das Kfz- Unternehmen hastig.
Ich musste die komplette Rechnung selber tragen, da der Termin auf meinen Namen gemacht wurde.
Ich wurde wütend darüber, dass ich die komplette Rechnung tragen musste, obwohl etwas anderes vereinbart wurde. Darauf habe ich den Verkäufer unüberlegt über den Facebookmessenger beleidigt. Es war eine Nachricht mit mehreren Beleidigungen.
Ich wurde angezeigt und habe jetzt den Brief von der Polizei mit dem ich mich zu dem Vorfall äußern soll.
Soll ich den Vorfall genau so schildern und Reue zeigen und wählen, dass ich bereit bin, dass das Verfahren eingestellt wird gegen eine Geldauflage? Ist der Fall von großer Bedeutung?
Ich hoffe, dass es kein großes Nachspiel für mich haben wird.

Danke sehr
29. Oktober 2018 | 12:44

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

solange Sie keine Vorstrafen in diesem Bereich haben, kommt eine Einstellung ohne Strafe grundsätzlich in Betracht. Sie sollten die Tat allerdings einräumen und vielleicht auch erklären, wie es dazu kommen konnte und natürlich entsprechende Reue zeigen. Auch sollten Sie sich persönlich mit einem Brief bei der Anzeigeerstatterin entschuldigen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 29. Oktober 2018 | 21:54

Hallo,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Was noch offen wäre ist die Frage, ob ich die Möglichkeit zur Zahlung einer Geldauflage wählen sollte um das Verfahren einstellen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Oktober 2018 | 22:40

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn die Staatsanwaltschaft ein solches Angebot machen sollte, würde ich es auch annehmen, um weitere Kosten zu sparen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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