Beleidigung & Belästigung der Allgemeinheit 'alle Bullen sind Schweine'

8. September 2020 12:35 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Am 23.08.2020 um 02:58 Uhr fuhr ein Mercedes Sprinter Polizei Fahrzeug vor unsere geschlossenen Hochzeitsgesellschaft in einer Bar in Köln vorbei.

Ich war stark alkoholisiert und habe in unserer vor der Bar sitzenden Runde " alle Bullen sind Schweine" gerufen .

Da das Fenster des Polizei Fahrzeuges offen war, haben die zwei Beamten, ein Mann und eine jüngere Frau, die Aussage gehört.

Meine Daten wurden erfasst. Ich habe heute die Anzeige erhalten :

- 1. Beleidigung ( Par. 185 StGB)
- 2. OWiG Belästigung der Allgemeinheit ( Par. 118 OWiG )

Meiner Meinung nach hatte ich keinerlei Verdacht, dass die Beamten dies hören könnten und ich habe den Beamten natürlich nicht direkt beleidigt.

Wie soll ich vorgehen?

Da ich aktuell Arbeitslosengeld 2 beziehe und meinen Job aufgrund von Corona im Mai verloren habe ist meine Sorge vor einer hohen Geldstrafe groß.

Mit freundlichen Grüßen

R.G.


8. September 2020 | 13:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit könnte hierbei erfüllt sein, sofern es nicht nur Ihre Runde und die Polizisten mitbekommen haben, sondern auch mehrere andere Gruppen. auch muss dies in einer sehr lauten Lautstärke gewesen sein, um tatbestandsmäßig zu sein.

Wenn Sie nicht wussten, dass es die Polizei hören könnte, dann fehlt auch hier der Vorsatz. Insofern käme es dann auf Ihre Bekannten an, die dies bestätigen müssten.

Soweit keine Vorstrafe vorhanden ist, müssten Sie maximal mit 300-400 Euro rechnen, für beide Verfahren.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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