9. Februar 2009
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16:22
Antwort
vonRechtsanwalt Mirko Ziegler
Wallstraße 1A
18055 Rostock
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E-Mail: ziegler@mv-recht.de
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Das Verhalten der Bank Ihnen gegenüber empfinde ich als einigermaßen irritierend. Sie als Vertragspartner der Bank hätten zumindest über die abstrakten Möglichkeiten mit dem Vertrag zu verfahren, informiert werden können.
Automatisch geht der Vertrag nicht über, es sei denn Sie haben bereits in der Vergangenheit eine Zusatzvereinbarung –Vertrag zugunsten Dritter- abgeschlossen.
Hierin könnte auch der Übergang des Vertrages im Zeitpunkt des Erreichens der Volljährigkeit des Begünstigten vereinbart worden sein.
Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Vertrag auch jetzt noch auf Ihren Stiefsohn übertragen. Da dies mit allen Rechten und Pflichten erfolgt, ist der Stiefsohn hierbei zu beteiligen.
Wenn Ihr Stiefsohn den Vertrag nicht übernehmen möchte, haben Sie die Möglichkeit den Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen. Der Darlehensanspruch entfällt allerdings bei vorzeitiger Kündigung.
Letztlich ist aber für die genaue Beantwortung Ihrer Frage die Kenntnis des Bausparvertrages notwendig, so dass diese Angaben nur eine erste Einschätzung sein können.
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Rechtsanwalt Mirko Ziegler