9. Februar 2020
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21:18
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Erscheinen diese Delikte im Führungszeignis Belegart O ?...Sind diese Delikte im BZRG eingetragen?"
Nein, das sind sie nicht.
Im Führungszeugnis Belegart O sind nur die in § 32 BZRG aufgeführten Straftaten eingetragen.
Da Sie nach Ihrer Schilderung nicht wegen Straftaten nachen den §§ 4-16 BZRG, sondern privat und allein zivilrechtlich verurteilt wurden sofern diese Verurteilungen nicht etwa einen gewerblichen Hintergrund hatten ( Z.B. gewerbliche Mietschulden oder Firmentelefonverträge).
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
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