15. Dezember 2022
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17:03
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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auf der "sicheren Seite" ist vor Gericht fast niemand. Die erhöhten Kosten wie auch die deutlich schlechtere Lage der Wohnung sprechen deutlich dagegen, dass die Weisung einfach und ohne Probleme vor Gericht stand halten würde.
Ich würde es an Ihrer Stelle mit vermittelnden Gesprächen und Alternativvorschlägen zumindest am Anfang probieren. Wenn das nicht fruchtet, ist die Einschaltung eines Kollegen / einer Kollegin vor Ort aber sicher vielversprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Rückfrage vom Fragesteller
15. Dezember 2022 | 17:47
Ist es denn überhaupt rechtens einen nur mit einem Angebot quasi abzuspeisen ? In dem Schreiben steht, dass keine weiteren Wohnungen angeboten werden können
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15. Dezember 2022 | 18:23
Sehr geehrte Fragenstellerin,
nein. In der Tat ist so ein "dünnes" vereinzeltes Alternativangebot in der Regel deutlich zu wenig.
Man Auskunft über den Bestand der Wohnungen verlangen, der frei zur Verfügung steht bzw. zeitnah frei werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger