6. Oktober 2019
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08:48
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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da Sie Gütertrennung vereinbart hatten, findet ein Vermögensausgleich nicht statt. Das bedeutet im Grundsatz, dass der Frau unabhängig von der familienrechtlichen Seite allein aus der Übertragung der Mitinhaberschaft aus dem Bausparvertrag dieser auch der Anspruch auf die hälftige Auszahlung zustehen kann.
ABER auch bei Vereinbarung der Gütertrennung sind Ausgleichsansprüche vorgesehen.
Das ist dann der Fall, wenn dem Ex-Partner Vermögenswerte zugewendet werden und es als unbillig anzusehen ist, wenn dieser Vermögenswert bei dem Ex-Partner verbleibt. Das ist hier der Fall. Das Vermögen ist ja erst nach der Ehescheidung 2015 zugewendet worden, durch die Einzahlung des Arbeitgebers.
Dann ist nach einem Dafürhalten auch die Durchsetzung des Anspruches auf Zustimmung des Ausscheiden der Ex-Frau gerechtfertigt.
Sie müssen dann die Ex-Frau auf Zustimmung verklagen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle