Baumpflanzungen öffentliche Strasse - spätere Schäden und Renovierungsbedarf

| 21. März 2016 10:19 |
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Generelle Themen


Unsere Stadt (Eine kleine Stadt in Hessen) plant die Pflanzung neuer Bäume in unserer Strasse. Es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, eine Gasse, ohne Bürgersteig. Die Häuser der Gasse grenzen direkt (und geschlossen) an die Strasse.
Die geplante Baumsorte ist stark wachsend und flach wurzelnd. Unsere Sorge ist dass nach ein paar Jahren die Bäume durch ihren Wuchs Gasse und Haus beschädigen werden. Die Bäume werden in einem Abstand von nur etwa 1,50 Meter an unsere Grundstücksgrenze und somit unser Haus gepflanzt.
Beschädigungen an Haus durch Wurzelwuchs, bei gewählter Baumsorte flach und in die Breite anstatt in die Tiefe gehend, könnte unterschiedlichste Ausprägung haben: Mauern und Rohrleitungen können in Mitleidenschaft gezogen werden, um ein Beispiel zu nennen. Auch Astwuchs könnte zu Beschädigungen führen. Diese Schäden an unserem Haus müssten dann behoben werden. Wahrscheinlich von uns.
Beschädigungen an der Gasse sind ebenso zu erwarten: ein flachwurzelnder Baum wird sehr wahrscheinlich das Kopfsteinpflaster anheben und verwerfen, in jedem Fall eine Restauration notwendig machen. Für diese werden wiederum die Anwohner finanziell mit aufkommen müssen.
All diese Kosten möchten wir gern vermeiden, sind sie doch beträchtlich und auch wahrscheinlich. Dabei durchaus vermeidbar.
Wie sollten wir vorgehen, damit die Stadt nicht heute eine Handlung ausführt, die vielleicht Stadtverschönernd wirken kann, welche aber dann zu Schäden an unserem Eigentum führt und auch öffentlich Einrichtungen beschädigt, deren Renovierung wir dann mitfinanzieren müssen?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie fragen: "Wie sollten wir vorgehen, damit die Stadt nicht heute eine Handlung ausführt, die vielleicht Stadtverschönernd wirken kann, welche aber dann zu Schäden an unserem Eigentum führt und auch öffentlich Einrichtungen beschädigt, deren Renovierung wir dann mitfinanzieren müssen? "

Wenn ich Ihre Frage so verstehe , wie sie formuliert ist, liegt eine Eilbedürftigkeit vor ("heute") . Andernfalls wäre "heute" lediglich rhetorisch gemeint, ohne dass eine Eilbedürftigkeit anzunehmen wäre; ich antworte auf beide Varianten.

Möchten Sie "heute" etwas unternehmen, weil etwa Tätigkeiten unmittelbar bevorstehen, was ich von hier nicht erkennen kann, wäre der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht statthaft. Es handelt sich um eine Streitigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Bau- und Sicherheitsrechts, damit um eine Streitigkeit i.S.d. § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO, für die das Verwaltungsgericht sachlich und örtlich zuständig ist, §§ 45, 52 Nr. 1 VwGO, Art. 1 Abs. 2 Nr. 6 VwGO. Die Maßnahme würde auf deren Eiligkeit zur Abwendung nicht wiederherzustellender Nachteile geprüft und ggf. ausgesetzt. In der Sache selbst wäre zu prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage die Bepflanzung stattfindet; hier kommen mehrere Varianten in Betracht (--Satzung).

Ich nehme an, dass Sie keine Eilmaßnahme begehren ( "Die Stadt plant...") sondern sich bereits in der Planungsphase gegen eine Entscheidung richten wollen. Leider bleibt offen, wie Sie von der Planung erfahren haben und in welchem Stadium sich diese befindet; grundsätzlich können Sie in der Planungsphase des öffentlichen Baurechts Einwände erheben; sollten diese verworfen werden, bleibt der Weg vor das Verwaltungsgericht offen.

Bei den Einwänden gegenüber der Stadt können Sie auf die zahlreiche Literatur zu dem Thema in Zeitschriften und im Internet verweisen, beispielsweise hier:

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/Baumwurzeln-Schaden-Haus-Strasse,baumwurzeln100.html

So heisst es dort zutreffend: " Auch bei Neuanpflanzungen sollten die Anwohner genau hinsehen, was ihnen vor die Tür gesetzt wird. Mit kleinkronigen Bäumen in ausreichend großen Pflanzinseln können zukünftige Wurzelschäden vermieden werden. "

Sehr gute Argumente zum Herantragen an die Kommune oder für das Gerichtsverfahren finden Sie hier :

http://www.trittau.de/media/Oeffentliche_Sitzungsunterlagen/2012%20-%202014/Vorlagen/2012/Trittau/Bau-%20und%20Umweltausschuss/2012-04-26%20BUA%20Trittau%20Vorlage%20zu%20TOP%204%20Anlage%202.pdf


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bitte beachten Sie, dass zu dem Einsatz und in der vorgegebenen Bearbeitungszeit nur eine Erstberatung, keine vollumfängliche Erledigung erfolgen kann. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Bewertung des Fragestellers 23. März 2016 | 09:08

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