Bankgebühr - wer trägt sie?

27. Oktober 2010 20:33 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Hallo,
ich habe einen Onlineshop. In den Kundeninformationen habe ich den folgenden Hinweis: Kunden aus Nicht - EU - Länder tragen noch die anfallenden Zollgebühren. Auch die anfallenden zusätzlichen Umtausch- und Bankgebühren werden vom Kunden getragen.
Darf ich diesen Hinweis mit eintragen und muss er in die ASGBs mitaufgenommen werden?
Folgender Fall trat auf: Kunde aus der Schweiz überwies seinen Rechnungsbetrag und seine Schweizer Post nimmt nicht am SEPA-Verfahren teil. Somit fielen 15 € Bankgebühr an. Darf ich dem Kunden diese zusätzlichen Bankgebühren auferlegen oder muss ich meine Bestellen verschicken (bzw. jetzt verschenken). Der Rechnungsbetrag wurde ja somit nicht voll überwiesen und bei kleinen Rechnungsbeträgen ist der Wurf der Artikel in die Tonne preiswerter. Woher soll ich wissen, dass ein Kunde gerade so ein Institut wählt, welches sich an der Beteiligung des SEPA-Verfahren weigert.
MfG
Manuela P.
27. Oktober 2010 | 23:03

Antwort

von


(1109)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail: tsmack@t-online.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworte:

Sie fragen, wie man bei einem Online-Shop mit der Kostentragung für Zollgebühren, Umtausch- und Bankgebühren umgehen sollte.

Meiner Ansicht nach handelt sich bei diesen Bereichen um vorformulierte Vertragsbedingungen die Sie für eine Vielzahl von Geschäften einsetzen wollen – so die Definition von AGB. Daher sollten Sie die genannten Konditionen auch in Ihre AGB’s aufnehmen und nicht einfach als „Kundeninformation" auf sonstige Seiten schreiben, die der Kunde möglicherweise vor der Bestellung nicht sieht. Es ist bei AGB’s zu berücksichtigen, daß Unklarheiten für den Kunden zu Lasten des Verwenders der AGB gehen.

Zu Ihrer Frage bezüglich der Bankgebühren: Es ist sicher –auch innerhalb von AGB – möglich eine Regelung zu treffen, daß der Kunde die Gebühren für Bankeinzug/Überweisung zu tragen hat. Dies dürfte wohl auch der Regelfall sein, da Sie in Ihrem Shop einen gewissen Kaufpreis angeben, der dann von dem Käufer zu tragen ist. Falls nun der Geldeinzug besonders hohe Gebühren verursacht, weil er ein Institut benutzt welches an dem erwähnten SEPA-Verfahren nicht teilnimmt, so würde ich diese Kosten bei dem Kunden mit Verweis auf Ihre Mitteilung anfordern. Soweit ich gesehen habe nimmt die Schweiz als Mitgliedsstaat an erwähntem Zahlungsverkehrsraum des SEPA teil, sodaß diese Kosten normalerweise nicht angefallen wären. Allerdings kommt es darauf an wie die Hinweise auf Ihrer Website gestaltet sind, z.B. ob Sie den angegebenen Preis als "Endpreis" o.ä. bezeichnet haben und wo die zuvor erwähnten Kundeninformationen auftauchen.

Dennoch würde ich Ihnen empfehlen die vorgenannten Bereiche in Ihren AGB ausdrücklich zu regeln. Sie können mich für die Formulierung solcher Klauseln gerne über die Direktanfrage kontaktieren.

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
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