13. Februar 2025
|
21:59
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
[b]I.[/b]
Stimmt das alles, was uns die Bank hier erzählt?
Basierend auf dem gegebenen Kontext und den allgemeinen rechtlichen Grundsätzen, gibt es einige Punkte, die zu beachten sind:
1.
Eine transmortale Vollmacht, die von der Bank selbst bereitgestellt wurde, sollte grundsätzlich auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gültig sein und die Bevollmächtigten in die Lage versetzen, über die Konten und Depots zu verfügen, solange die Vollmacht nicht widerrufen wurde.
Wenn die Vollmacht ausdrücklich die Depots umfasst, sollte sie auch für die Veräußerung der Fonds gelten, es sei denn, es gibt spezifische Regelungen, die eine separate Vollmacht für die Union Investment erfordern.
2.
Die Bank hat das Recht, die Identität der Bevollmächtigten zu überprüfen, was in der Regel durch einen gültigen Personalausweis geschieht.
Allerdings könnte die Tatsache, dass Ihre Schwester der Bank bekannt ist und bereits seit Jahren Kundin ist, in der Praxis eine gewisse Flexibilität ermöglichen.
3.
Die Forderung nach einem Eröffnungsprotokoll des Testaments könnte von der Bank als zusätzliche Sicherheit verlangt werden, um sicherzustellen, dass keine anderen Erben Ansprüche erheben.
Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn ein notarielles Testament vorliegt, das die Erbfolge eindeutig regelt.
4.
Die Aussage, dass eine separate Vollmacht bei der Union Investment erforderlich ist, könnte korrekt sein, wenn die Union Investment als eigenständige juristische Person agiert und spezifische Anforderungen an die Vollmachtstellung hat.
Dies sollte jedoch bei der Erteilung der ursprünglichen Vollmacht klar kommuniziert worden sein.
[b]II.[/b]
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir und können wir eventuelle Rechtskosten und Verluste durch den verspäteten Verkauf der Bank auferlegen?
1.
Sie könnten die Bank schriftlich auffordern, die Angelegenheit zu klären und die Fonds gemäß der transmortalen Vollmacht zu veräußern. Dabei sollten Sie auf die Dringlichkeit und die bereits entstandenen Verzögerungen hinweisen.
2.
Wenn die Bank weiterhin die Veräußerung verweigert, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um die Vollmacht durchzusetzen. Dies könnte die Einschaltung eines Anwalts und gegebenenfalls eine Klage auf Erfüllung der Vollmacht umfassen.
3.
Hinsichtlich der Erstattung von Rechtskosten und Verlusten durch den verspäteten Verkauf müssten Sie nachweisen, dass die Bank unrechtmäßig gehandelt hat und dass Ihnen dadurch ein konkreter Schaden entstanden ist.
Dies könnte schwierig sein, da Banken oft auf der Grundlage von internen Richtlinien und Sicherheitsvorkehrungen handeln, die sie vor Haftungsansprüchen schützen sollen.
[b]III.[/b]
Es wäre ratsam, die genauen Bedingungen der Vollmacht und die internen Richtlinien der Bank zu prüfen, um festzustellen, ob die Bank ihre Pflichten verletzt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt