Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn die Bank Geld für Sie erlangt hat, könnte Sieit dem Auszahlungsanspruch aufrechnen.
Grundsätzlich hat die falsche Zahlung keine schuldbefreiende Wirkung für die Krankenkasse. Teilt der Gläubiger dem Schuldner ein Konto mit, worauf er den ausstehenden Betrag einzahlen soll, wird die Forderung nur getilgt, wenn das Geld auf dieses Konto überwiesen wird. Eine Überweisung auf das alte Konto kann nicht zur Tilgung der Forderung führen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn die Bank Geld für Sie erlangt hat, könnte Sieit dem Auszahlungsanspruch aufrechnen.
Grundsätzlich hat die falsche Zahlung keine schuldbefreiende Wirkung für die Krankenkasse. Teilt der Gläubiger dem Schuldner ein Konto mit, worauf er den ausstehenden Betrag einzahlen soll, wird die Forderung nur getilgt, wenn das Geld auf dieses Konto überwiesen wird. Eine Überweisung auf das alte Konto kann nicht zur Tilgung der Forderung führen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
19. Dezember 2018 | 12:55
Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass bei der Babk die fälschlicherweise das Geld erhalten hat, überhaupt kein Konto mehr besteht. Natürlich würde der Bank ein neues Konto mitgeteilt, allerdings läuft die Angelegenheit gerade über einen Rechtsanwalt, der mir bei der Schuldenbereinigung hilft. Habe ich also einen Anspruch darauf, dass die Bank Ihren Fehler wieder Rückgängig macht?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
19. Dezember 2018 | 13:11
Offenbar hat nicht die Bank einen Fehler gemacht, sondern die Krankenkasse.
Wenden Sie sich auf jeden Fall nach dort.