Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:
Würden Sie mir daher empfehlen einen Anwalt einzuschalten? Oder würde das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso eingestellt?
Ich kann Ihnen im vorliegenden Fall nur raten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Denn im Hinblick auf die strafrechtliche Seite, aber auch im Hinblick darauf, dass Ihnen auch Konsequenzen hinsichtlich Ihrer Fahrerlaubnis drohen können, ist ein solcher Vorwurf nicht zu unterschätzen.
Ich kann Ihnen daher nicht versprechen, dass das Verfahren „sowieso" eingestellt wird, denn die Strafverfolgungsbehörden reagieren recht sensibel auf solcherlei Verstöße. Zudem können weder Sie noch ich eindeutig sagen, in welchem Umfang ein Schaden eingetreten ist.
Sie sollten sich anwaltlich unterstützen lassen beim Vortrag zur Sache. Er kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und durch frühzeitigen Kontakt zur Staatsanwaltschaft darauf hinwirken, dass das Verfahren, wenn auch gegen Auflagen, eingestellt wird.
Ich möchte abschießend zudem darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.
Mit freundlichen Grüßen
N. Schulze
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:
Würden Sie mir daher empfehlen einen Anwalt einzuschalten? Oder würde das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso eingestellt?
Ich kann Ihnen im vorliegenden Fall nur raten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Denn im Hinblick auf die strafrechtliche Seite, aber auch im Hinblick darauf, dass Ihnen auch Konsequenzen hinsichtlich Ihrer Fahrerlaubnis drohen können, ist ein solcher Vorwurf nicht zu unterschätzen.
Ich kann Ihnen daher nicht versprechen, dass das Verfahren „sowieso" eingestellt wird, denn die Strafverfolgungsbehörden reagieren recht sensibel auf solcherlei Verstöße. Zudem können weder Sie noch ich eindeutig sagen, in welchem Umfang ein Schaden eingetreten ist.
Sie sollten sich anwaltlich unterstützen lassen beim Vortrag zur Sache. Er kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und durch frühzeitigen Kontakt zur Staatsanwaltschaft darauf hinwirken, dass das Verfahren, wenn auch gegen Auflagen, eingestellt wird.
Ich möchte abschießend zudem darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.
Mit freundlichen Grüßen
N. Schulze
Rückfrage vom Fragesteller
13. Juli 2016 | 17:48
Können Sie mir einen Anwalt in Hamburg der dies betreuen könnte empfehlen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
13. Juli 2016 | 21:22
Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
die örtliche Nähe ist zwar ein Vorteil, aber keine zwingende Notwendigkeit.
Bedauerlicherweise darf ich über die Nachfragefunktion aber auch grundsätzlich keinen Kollegen weiterempfehlen, selbst wenn ich einen Überlick über Kollegen in Hamburg hätte.
Mit freundlichen Grüßen
N. Schulze