1. September 2010
|
11:26
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Mein Vermieter kann die Differenz aus den NK Vorschusszahlungen der letzten 3 Jahre nicht zurückzahlen. Kann die Miete, die diese monatl. NK enthält, gekürzt werden, bis der Betrag verrechnet ist?
Ja, dies ist im Grunde genommen möglich.
Da Ihnen das Guthaben zusteht, muss der Vermieter dies auch auszahlen.
Kommt er dem nicht nach können Sie die Miete einmalig um den offenen Betrag kürzen und so mit Ihrer Forderung aufrechnen. Weisen Sie den Vermieter aber darauf hin.
2. Mein Vermieter möchte Grundabgaben der Wohnung zurückerstattet haben - davon steht nichts im Mietvertrag. Muss ich zahlen?
Hier kommt es darauf an, um was für Zahlungen es sich handelt.
Soweit aber nichts im Mietvertrag dazu geregelt ist, kann der Vermieter diese Zahlung wohl nicht verlangen.
3. Das Badezimmer war bei Einzug NEU gefliest, aber alle Bodenfliesen brachen nach einem Monat auseinander und die Toilette war von Anfang an zugesetzt. Wir haben das alles reparieren lassen, weil der Vermieter für ein halbes Jahr im Ausland war. Muss er die Kosten für das neue WC und die Bodenfliesen zurückerstatten?
Ja, er muss die Kosten erstatten. Darüber hinaus hätten Sie auch die Miete mindern können.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin