BAföG- Kindergeld-Unterhalt-Vorausleistung

18. Juli 2006 16:45 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Studentin und beziehe BAföG(Hannover). Meine Eltern sind geschieden. Meine Mutter zahlt mir ihren festgesetzten geringen Unterhalt und erhält das Kindergeld.
Den Unterhalt meines Vaters bekomme ich durch einen Vorausleistungsantrag (§36 BaföG)über das BAföG Amt ausgezahlt. Seitdem zahlt er auch nach Informationen des Amtes regelmäßig.
Bei dem letzten Wiederholungsantrag wurde ich gefragt, ob ich bzw. meine Mutter Kindergeld beziehe, was ich bajaht habe.
Dadurch wurden meinem Vater 110€ anteiliges Kindergeld auf seine monatlich zu erbringenden 140€ angerechnet, so daß mir nun monatlich 110€ fehlen. Meiner Mutter wurde aufgrund ihres geringen Einkommens kein Kindergeld angerechnet.

Hier nun meine Fragen:
1. Ist es rechtens, daß meinem Vater 110€ Kindergeld angerechnet werden? Ich habe im Internet gelesen, daß die Hälfte angerechnet wird, also 77€! Wodurch ist es dennoch möglich?

2. Der Rest-Unterhalt (30€) von meinem Vater wird mir vom BAfög Amt zu 50% Zuschuss und 50% unverzinsliches Darlehen ausgezahlt. Müßte ich es nicht voll bezuschusst bekommen, da er ja regelmäßig an das Amt zahlt? Könnte ich dies, bei Irrtum des Amtes für die letzten Jahre rückfordern?

3. Ist die Kindergeldanrechnung auf mein Einkommen aufgrund eines Härtefalls anfechtbar? Ich zahle monatlich 220€ Studiengebühren, die ich nirgends angerechnet bekomme.

4. Wird ein zukünftiger Nebenjob auch als Einkommen beim Unterhaltsrecht dazugerechnet, so daß ich dann noch mehr Kürzungen habe? (Die normalen Einkommens-Grenzen des BAföG sind mir bekannt.)

5. Aus diversen Gründen (z.B. erneute Prüfung des Sachverhaltes durch meine Sachbearbeiterin in einer Konferenz) habe ich die Widerspruchsfrist ablaufen lassen. Kann ich jetzt dennoch anderweitig gegen den Bescheid vorgehen? Bzw. muß ich ein ganzes Jahr warten, oder kann ich durch Änderungen eine Verbesserung erwirken?

Ich hoffe sehr, daß sie mir meine Fragen beantworten und würde mich freuen, wenn sie ihnen entsprechende Paragraphen anhängen könnten.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
18. Juli 2006 | 17:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Damen und Herren,
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
aus meiner Sicht hat das BAföG Amt keinen Fehler gemacht.

Zu 1 und 3: hinsichtlich der Kindergeldanrechnung wird die als eigenes Einkommen der Studenten gerechnet. Kehrt der Student einen Freibetrag in Höhe von 110 €. Die Berechnung ist richtig.
Diese Kindergeldanrechnung ist auch nicht anfechtbar.

Zu 2. Auch der Auszahlungsmodus ist in Ordnung.

Zu 4) Ein zukünftiger Nebenjob wird auch beim Unterhalt als eigenes Einkommen mitberücksichtigt.

Zu 5) Wenn Sie die Widerspruchsfrist haben ablaufen lassen, ist der Bescheid rechtskräftig. Sie könnten nur eine so genannte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dann müssen Sie aber darlegen und beweisen, dass ihnen eine fristgemäße Einlegung des Widerspruchs nicht möglich war. Sie müssen daher auf den nächsten Bescheid warten.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Wille
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt Klaus Wille

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