Autoversicherung ändert SF-Klasse und reagiert nicht mehr

| 20. November 2020 20:19 |
Preis: 60,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

meine Autoversicherung Nexible hat meine SF-Klasse auf 0 gesetzt und nachträglich die Versicherungssumme erhöht und als Folgelastschrift abgebucht, da angeblich die Vorsicherung nicht bestätigt hat, dass ich bei ihr zuvor versichert war.

Ich habe bereits eine Kopie der Vertragsunterlagen der Vorversicherung an die derzeitige Autoversicherung gesendet, per E-Mail und per Einschreiben. Die Einzugsermächtigung von meinem Konto habe ich entzogen und die Folgelastschrift zurückgebucht. Trotzdem erhalte ich überhaupt keine Reaktion auf meine Nachrichten. Die Autoversicherung ist eine reine Online-Versicherung und bietet keinen telefonischen Kundenservice.

Der Vertrag begann am 01.01.2020, die Vertragsanpassung auf SF-Klasse 0 erfolgte am 23.09.2020. Im Internet häufen sich derzeit die schlechten Bewertungen zur besagten Autoversicherung, so dass da offensichtlich eine systematische Methode zur Abzocke vorliegt.

Ich möchte den Vertrag kündigen, befürchte aber, dass aber auch die Kündigung ohne Reaktion bleibt.

Wie verhalte ich mich nun richtig?
20. November 2020 | 21:24

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vorab zunächst der Hinweis auf die generelle Möglichkeit der Kündigung der Versicherung.

Da der Vertragsbeginn der 1.1. gewesen ist, muss die Kündigung der Versicherung bis zum 30.11.2020 zugehen.

Zuvor ist eine neuer Versicherungsvertrag mit einer anderen Versicherung abzuschließen, damit keine Versicherungslücke entsteht. Auch wenn die Zeit drängt, dürfte dieses noch möglich sein.

Ein Sonderkündigungsrecht, die an eine Monatsfrist gebunden ist, wird in der Regel nicht zugebilligt, wenn der SF geändert wurde.

Da aber hier die Kündigung ohne diese Problematik zeitnah ebenfalls möglich ist, muss man sich nicht auf diese berufen.

Aber auch Ihre neue Versicherung wird die Angaben zur Vorversicherung ( der jetzigen Versicherung ) einfordern. Dort ist die ungünstigste SF aufgeführt.

Sie werden daher ungeachtet der Kündigung, die jetzige Versicherung auffordern müssen, die Rückstufung zurückzunehmen. Das muss schriftlich erfolgen, per Einwurf/Einschreiben.

Wenn die Rückstufung nicht zurückgenommen wird, werden Sie diesen Anspruch gerichtlich geltend machen müssen.

Dazu sollten Sie einen Anwalt vor Ort beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle




Bewertung des Fragestellers 22. November 2020 | 09:41

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"Die Antwort war nicht unerwartet, auch wenn ich schon die Hoffnung auf einen anderen Weg hatte. Aber gut, einmal fachlich bestätigt, weiß ich nun, wie ich vorgehen muss. "
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Die Antwort war nicht unerwartet, auch wenn ich schon die Hoffnung auf einen anderen Weg hatte. Aber gut, einmal fachlich bestätigt, weiß ich nun, wie ich vorgehen muss.


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