10. September 2025
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20:49
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Leider sind die Bearbeitungszeiten bei den Versicherungen oft sehr lang.
In Ihrem Fall ist davon auszugehen, dass die Versicherung die Kostenvoranschläge an einen Gutachter weiterleitet, der diese dann prüft (und meist einiges kürzt).
Am Ende müssen Sie leider mit der Erkenntnis leben, dass Ihnen die Versicherung keine vollständige neue Wärmepumpe bezahlen wird. Sie haben nur Anspruch auf den sog. Wiederbeschaffungswert bzw. Zeitwert, d.h. den Wert der Wärmepumpe vor dem Unfall. Hier kommt es also mit entscheidend darauf an, von welcher Lebensdauer man ausgeht.
Grundsätzlich würde ich Ihnen empfehlen, sich anwaltlich vertreten lassen. Die Kosten (zumindest aus dem Regulierungswert) muss die Versicherung tragen.
Im Übrigen können Sie versuchen, durch telefonische Nachfrage ggf. dafür zu sorgen, dass die Sache nicht liegenbleibt, wobei das nicht bei jeder Versicherung hilft.
Ansonsten müssen Sie sich letztlich für eine Wärmepumpe entscheidende- wenn die Versicherung bis dahin nicht zahlt - etwaige Finanzierungskosten mit als Schaden geltend machen.
"Zwingen" kann man die Versicherung am Ende leider nur durch eine Klage.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers