Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung im Rahmen einer Erstberatung gern wie folgt beantworten möchte:
1.
Grundsätzlich haben Sie während des Bezugs von ALG 2 den Anordnungen der Sozialagentur Folge zu leisten, sofern diese Anordnungen rechtmäßig sind.
Des Weiteren müssen Sie der Sozialagentur zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und müssen sich bei längerer Abwesenheit oder Erkrankung dementsprechend abmelden und die Sozialagentur muss dieser Abwesenheit (z. B. bei Urlaub) zustimmen.
Würden Sie sich bis zum 21.04.2011 ununterbrochen in Berlin aufhalten, würden Sie der Sozialagentur in Usedom für diese Zeit nicht zur Vermittlung von Jobangeboten zur Verfügung stehen. Ein Zeitraum von 4 Wochen ist relativ lang und geht eine "normale" kurzfristige Abwesenheit hinaus. Sofern also keine zwingenden, nachgewiesene Gründe vorliegen, dass Sie die Wartezeit unbedingt in Berlin verbringen müssen, kann die Sozialagentur tatsächlich verlangen, dass Sie bis zu dem neuen OP-Termin nach Usedom zurückkehren. Die Entfernung Berlin - Usedom und die damit verbundenen Reisekosten und Reisestrapazen sind meines Erachtens auch nicht so erheblich, dass eine Rückkehr an den Heimatort zur Überbrückung der Wartezeit nicht verlangt werden könnte.
Von daher sehe ich die Aufforderung der Sozialagentur für die vier Wochen nach Usedom zurückzukehren als grundsätzlich berechtigt an.
2.
Die Reisekosten - auch die unnötigen Reisekosten für den ersten OP-Termin - haben grundsätzlich zunächst Sie zu tragen, wenn keine Kostenübernahme von der Sozialagentur oder der Krankenkasse erklärt wurde. Auch das Krankenhaus muss in der Regel nicht die Reisekosten erstatten, auch nicht wenn der Termin verschoben wurde. Nur wenn es sich um echte Krankentransportkosten handeln würde, könnte evtl. eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung in Betracht kommen. Eine normale Anreise mit der Bahn oder dem Auto wird dagegen meist nicht übernommen.
3.
Eine Krankschreibung, die Sie bei der Sozialagentur melden und vorlegen müssten, wird Ihnen wahrscheinlich nur bedingt weiterhelfen. Die Krankschreibung müsste nämlich auch enthalten, dass Sie absolut reiseunfähig sind und für den gesamten Zeitraum unbedingt in Berlin in Behandlung bleiben müssen. Für die Dauer von 4 Wochen ein solches Attest zu erhalten, würde eine ernsthafte Erkrankung voraussetzen. Die Sozialagentur wird ggf. nachprüfen wollen, ob Sie tatsächlich reiseunfähig sind oder sich in stationärer oder langfristiger ärztlicher Behandlung in Berlin befinden. Von einem reinen Gefälligkeitsattest ist daher dringend abzuraten.
Sicherlich sind 100,00 Euro für Sie viel Geld, doch sollten Sie bedenken, dass die Sozialagentur gegen Sie evtl. Sanktionen verhängen wird, wenn Sie sich ungenehmigt für 4 Wochen in Berlin oder anderswo aufhalten. Diese Nachteile würde u. U. für Sie noch gravierender sein als die Reisekosten und Reisestrapazen.
Wenn also keine zwingenden gesundheitliche oder sonstige berechtigte Gründe bei Ihnen oder Ihrem Sohn gegen eine Wartezeit in Usedom bestehen, sollten Sie der Aufforderung der Sozialagentur nachkommen und die Heimreise antreten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick verschaffen und Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung im Rahmen einer Erstberatung gern wie folgt beantworten möchte:
1.
Grundsätzlich haben Sie während des Bezugs von ALG 2 den Anordnungen der Sozialagentur Folge zu leisten, sofern diese Anordnungen rechtmäßig sind.
Des Weiteren müssen Sie der Sozialagentur zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und müssen sich bei längerer Abwesenheit oder Erkrankung dementsprechend abmelden und die Sozialagentur muss dieser Abwesenheit (z. B. bei Urlaub) zustimmen.
Würden Sie sich bis zum 21.04.2011 ununterbrochen in Berlin aufhalten, würden Sie der Sozialagentur in Usedom für diese Zeit nicht zur Vermittlung von Jobangeboten zur Verfügung stehen. Ein Zeitraum von 4 Wochen ist relativ lang und geht eine "normale" kurzfristige Abwesenheit hinaus. Sofern also keine zwingenden, nachgewiesene Gründe vorliegen, dass Sie die Wartezeit unbedingt in Berlin verbringen müssen, kann die Sozialagentur tatsächlich verlangen, dass Sie bis zu dem neuen OP-Termin nach Usedom zurückkehren. Die Entfernung Berlin - Usedom und die damit verbundenen Reisekosten und Reisestrapazen sind meines Erachtens auch nicht so erheblich, dass eine Rückkehr an den Heimatort zur Überbrückung der Wartezeit nicht verlangt werden könnte.
Von daher sehe ich die Aufforderung der Sozialagentur für die vier Wochen nach Usedom zurückzukehren als grundsätzlich berechtigt an.
2.
Die Reisekosten - auch die unnötigen Reisekosten für den ersten OP-Termin - haben grundsätzlich zunächst Sie zu tragen, wenn keine Kostenübernahme von der Sozialagentur oder der Krankenkasse erklärt wurde. Auch das Krankenhaus muss in der Regel nicht die Reisekosten erstatten, auch nicht wenn der Termin verschoben wurde. Nur wenn es sich um echte Krankentransportkosten handeln würde, könnte evtl. eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung in Betracht kommen. Eine normale Anreise mit der Bahn oder dem Auto wird dagegen meist nicht übernommen.
3.
Eine Krankschreibung, die Sie bei der Sozialagentur melden und vorlegen müssten, wird Ihnen wahrscheinlich nur bedingt weiterhelfen. Die Krankschreibung müsste nämlich auch enthalten, dass Sie absolut reiseunfähig sind und für den gesamten Zeitraum unbedingt in Berlin in Behandlung bleiben müssen. Für die Dauer von 4 Wochen ein solches Attest zu erhalten, würde eine ernsthafte Erkrankung voraussetzen. Die Sozialagentur wird ggf. nachprüfen wollen, ob Sie tatsächlich reiseunfähig sind oder sich in stationärer oder langfristiger ärztlicher Behandlung in Berlin befinden. Von einem reinen Gefälligkeitsattest ist daher dringend abzuraten.
Sicherlich sind 100,00 Euro für Sie viel Geld, doch sollten Sie bedenken, dass die Sozialagentur gegen Sie evtl. Sanktionen verhängen wird, wenn Sie sich ungenehmigt für 4 Wochen in Berlin oder anderswo aufhalten. Diese Nachteile würde u. U. für Sie noch gravierender sein als die Reisekosten und Reisestrapazen.
Wenn also keine zwingenden gesundheitliche oder sonstige berechtigte Gründe bei Ihnen oder Ihrem Sohn gegen eine Wartezeit in Usedom bestehen, sollten Sie der Aufforderung der Sozialagentur nachkommen und die Heimreise antreten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick verschaffen und Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin