11. April 2007
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23:30
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie dem Vermieter den Grund für die außerordentliche Kündigung liefern, wie Sie es augenscheinlich planen, kann er von Ihnen den dadurch verursachten Schaden ersetzt verlangen. Dieser umfaßt die Aufwendungen für die Suche nach einem neuen Mieter sowie die entgangenen Mieteinnahmen, bei einer Neuvermietung zu einem niedrigeren Mietzins auch die Differenz für die Restzeit Ihres Mietvertrages.
Zwei Anmerkungen möchte ich noch anbringen:
Das "hoffentlich" in Ihrer Frage ist ein großes "hoffentlich". Solange das Geld ordentlich fließt, gibt es keinen wirklichen Grund zur Kündigung.
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Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
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Rückfrage vom Fragesteller
11. April 2007 | 23:38
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine Nachfrage habe ich allerdings noch.
Hat denn mein "Komplize", der die Miete überweist, mit Konsequenzen zu rechnen oder bin ich der alleinige Ansprechpartner und mein "Komplize" ist in jedem Fall aus dem Schneider?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
12. April 2007 | 20:51
Sehr geehrter Ratsuchender,
Konsequenzen für den Komplizen sind nicht erkennbar.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber