Außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrags

| 17. Dezember 2024 10:39 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


11:47
Guten Tag,

ich habe eine Rechtsschutzversicherung abegschlossen. Nach Abschluß hat sicher aber herausgestellt, dass die Fälle, die ich versichern wollte, nicht Umfang meiner Police sind. Allerdings hatte ich im Vorfeld mit dem Berater diese Fälle besprochen, so dass ich die Verischerung aufgrund von Falschberatung kündigen will. Allerdings lässt die Versicherung vor 2026 nicht aus dem Vertrag. Dazu habe ich der Verischerung folgenden Brief am 23.09. 2024 geschrieben:

Sehr geehrter Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Versicherungspolice mit der oben genannten

Versicherungsnummer außerordentlich zum Ende des Monats aufgrund einer

Falschberatung.

Im persönlichen Beratungsgespräch vom wurde mir ein deutlich abweichender

Haftungsumfang vorgestellt, als der, den ich nun tatsächlich mit der Versicherung

erhalten habe. Die angebotene Versicherung entspricht in wesentlichen Teilen nicht

dem, was ich für meine Situation benötige. Es ist offensichtlich, dass mir eine falsche

Vorstellung der Deckung vermittelt wurde und mir daher eine für mich ungeeignete

Versicherung verkauft wurde. Da der tatsächliche Versicherungsumfang erheblich von

dem abweicht, was im Beratungsgespräch zugesichert wurde, sehe ich mich

gezwungen, die Police außerordentlich zu kündigen....

Sehen Sie eine Möglichkeit, dass ich aus dem Vertrag vorzeitig aussteigen kann. Macht es Sinn der Versicherung ein Angebot zu machen?
17. Dezember 2024 | 11:01

Antwort

von


(3186)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall könnte tatsächlich ein Beratungsfehler des Versicherungsberaters vorliegen, der Ihnen eine falsche Vorstellung des Versicherungsumfangs vermittelt hat. Dies könnte Ihnen das Recht geben, den Vertrag anzufechten. Eine Anfechtung wegen Irrtums ist gemäß § 119 BGB möglich, wenn Sie bei Vertragsabschluss einem Irrtum über den Inhalt des Vertrages unterlagen, der durch die Falschberatung verursacht wurde.

Die Pflicht zur Beratung ist gesetzlich festgelegt. Danach muss der Versicherer den Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss anlassbezogen zu beraten und ihm den erteilten Rat und die Gründe hierfür in Papierform, über einen anderen dauerhaften Datenträger oder über eine Website übermitteln.

Der gesamte Verlauf des Beratungsgesprächs ist in einem Beratungsprotokoll zu dokumentieren und dem Versicherungsnehmer zur Verfügung zu stellen.

Um erfolgreich aus dem Vertrag auszusteigen, müssen Sie jedoch den Beratungsfehler nachweisen können. Es wäre hilfreich, wenn Sie Beweise für die Falschberatung haben, wie z.B. schriftliche Notizen, E-Mails oder Zeugen, die das Beratungsgespräch bestätigen können.

Ein Angebot an die Versicherung, den Vertrag einvernehmlich aufzulösen, könnte ebenfalls sinnvoll sein. Versicherungen sind manchmal bereit, Verträge vorzeitig zu beenden, insbesondere wenn ein klarer Beratungsfehler vorliegt und Sie dies nachweisen können. Ein solches Angebot könnte auch eine Kulanzregelung beinhalten, bei der Sie eventuell einen Teil der Prämien zurückerhalten oder eine andere Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Wenn die Versicherung nicht auf Ihr Angebot eingeht, könnten Sie in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 18. Dezember 2024 | 11:21

Guten Tag,

Danke für Ihre Antwort, jetzt habe ich noch eine Rückfrage. die Versicherung schreibt mir folgendes: "Sollte die Zahlung auch bis zum vorgenannten Datum nicht bei uns eingehen, wer- den wir eine Bonitätsauskunft bei der Firma InfoScore Consumer Data GmbH
(ICD), Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden einholen, um die Erfolgsaussichten eines Mahnverfahrens beurteilen zu können. Hierzu werden Vorname, Nachname, Anschrift und Geburtsdatum an die Firma InfoScore Consumer Data GmbH (ICD), übermittelt."

Meine Frage ist, was kann ich dagegen was tun?

Besten Dank und viele Grüße, KF

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Dezember 2024 | 11:47

Sehr geehrter Fragesteller,

In Ihrem Fall geht es um die Ankündigung der Versicherung, eine Bonitätsauskunft bei der Firma InfoScore Consumer Data GmbH einzuholen. Dies ist eine gängige Praxis, die Unternehmen nutzen, um die Kreditwürdigkeit von Personen zu überprüfen, bevor sie rechtliche Schritte wie ein Mahnverfahren einleiten.

Sie haben jedoch das Recht, gegen die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten vorzugehen, insbesondere wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unberechtigt ist oder Sie die Zahlung bereits geleistet haben. Hier sind einige Schritte, die Sie in Betracht ziehen können:

1. Widerspruch einlegen: Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen. Dies sollten Sie schriftlich tun und der Versicherung mitteilen, dass Sie mit der Übermittlung Ihrer Daten an die InfoScore Consumer Data GmbH nicht einverstanden sind. Begründen Sie Ihren Widerspruch, insbesondere wenn Sie die Forderung als unberechtigt ansehen.

2. Datenschutzrechtliche Prüfung: Überprüfen Sie, ob die Versicherung die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhält. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist. Sie können die Versicherung auffordern, die rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung darzulegen.

3. Zahlungsnachweis erbringen: Falls Sie die Zahlung bereits geleistet haben, senden Sie der Versicherung einen Nachweis darüber. Dies könnte die Notwendigkeit einer Bonitätsprüfung hinfällig machen.

4. Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Wenn Sie unsicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, oder wenn die Versicherung auf Ihrem Widerspruch nicht reagiert, könnte es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte zu wahren.

Es ist wichtig, schnell zu handeln, um die Weitergabe Ihrer Daten zu verhindern, falls Sie dies nicht wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 20. Dezember 2024 | 11:59

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