Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die Klauseln bedeuten,
1. dass Zahlungen, die vor dem Vergleich geflossen sind, nicht zur Verringerung der Vergleichssumme führen und
2. dass wenn nach dem Vergleichsschluss noch etwaige Sicherheiten verwertet werden oder aufgrund von Pfändungen Dritte zahlen, dies ebenfalls nicht zu einer Verringerung der Vergleichssumme führt.
Wenn also noch Konto- oder Lohnpfändungen existieren, werden auch spätere Zahlungen der Bank oder des Arbeitgebers nicht berücksichtigt. Sie sollten daher darauf drängen, dass alle Konto- und Lohnpfändungen zurück genommen werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
die Klauseln bedeuten,
1. dass Zahlungen, die vor dem Vergleich geflossen sind, nicht zur Verringerung der Vergleichssumme führen und
2. dass wenn nach dem Vergleichsschluss noch etwaige Sicherheiten verwertet werden oder aufgrund von Pfändungen Dritte zahlen, dies ebenfalls nicht zu einer Verringerung der Vergleichssumme führt.
Wenn also noch Konto- oder Lohnpfändungen existieren, werden auch spätere Zahlungen der Bank oder des Arbeitgebers nicht berücksichtigt. Sie sollten daher darauf drängen, dass alle Konto- und Lohnpfändungen zurück genommen werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt