Außergerichtlicher Einigungsversuch - Gläubiger stellt Bedingungen

26. Mai 2019 21:20 |
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Inkasso, Mahnungen


Mit vieren meiner fünf Gläubiger konnte eine Einigung erzielt werden.

Der fünfte Gläubiger (Inkasso) hat einen Vergleich mit Voraussetzungen zugestimmt und folgenden Text geschrieben:

"Voraussetzung für diesen Vergleich ist, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt.

dann Zahlungstermin bis zum

Zahlungen aus der Verwertung von Sicherheiten oder Zahlungen pfändbarer Beträge durch dritte werden auf die Vergleichssumme auch dann nicht angerechnet, wen die dem Zahlendem diese Vereinbarung bei Vornahme der Zahlung nicht bekannt war.

Eventuell Zahlungen, die - gleichgültig vom wem - vor Abschluss dieser Vereinbarung auf die Forderung geleistet worden sind, sind bereits berücksichtigt und werden auf die vorstehende Vereinbarung nicht angerechnet."


Hier bitte ich um eine einfache verständliche Erklärung der Textes
gibt es hier irgendwelche Fallstricke die beachtet werden müssen?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

die Klauseln bedeuten,

1. dass Zahlungen, die vor dem Vergleich geflossen sind, nicht zur Verringerung der Vergleichssumme führen und

2. dass wenn nach dem Vergleichsschluss noch etwaige Sicherheiten verwertet werden oder aufgrund von Pfändungen Dritte zahlen, dies ebenfalls nicht zu einer Verringerung der Vergleichssumme führt.

Wenn also noch Konto- oder Lohnpfändungen existieren, werden auch spätere Zahlungen der Bank oder des Arbeitgebers nicht berücksichtigt. Sie sollten daher darauf drängen, dass alle Konto- und Lohnpfändungen zurück genommen werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt
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