Aussentreppe Abstandsflächen

| 25. März 2022 22:10 |
Preis: 25,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Wir möchten an unserem Einfamilienhaus das Dachgeschoss ausbauen. Damit der neue Wohnbereich dann auch als vollwertige Wohnung genutzt werden kann muss aber eine Aussentreppe (Wendeltreppe) her. Leider können die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück (3m) nicht eingehalten werden. Wir haben unsere Nachbarn gefragt und die wären ersteinmal mit der Treppe einverstanden, allerdings auch nur wenn diese dafür keine Baulast in ihrem Grundbuch eingetragen bekommen!
Jetzt die Frage: Ist es möglich in so einem Fall die Treppe zu errichten ohne Eintragung ins Grundbuch der Nachbarn? Ist eine Befreiung der Abstände möglich wenn die Nachbarn eigentlich nichts dagegen haben?!
Und mal Generell gefragt wenn man eine Treppe Errichten würde ohne eine Zustimmung der Nachbarn, bestünde die Gefahr einer Zwangsrückbauung?
Vielen Dank im Voraus.

Mfg
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Anhand Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie eine Baugenehmigung brauchen. Wenn der Nachbar zwar einverstanden ist, aber keine Baulast eingetragen haben will, sollten Sie mit dem Bauamt abklären, ob eine nachbarliche Zustimmungserklärung ausreicht.

Ohne Baugenehmigung zu bauen ist keinesfalls zu raten Das kann zu einem Baustopp mit Rückbau Verpflichtung führen.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller 26. März 2022 | 09:30

Genau dadurch das wir das Dachgeschoss beim Ausbau auch etwa 1meter aufstocken müssen, muss natürlich eine Baugenehmigung her. Dies würde beim Bauamt auch problemlos und ohne Abstandsflächen zu verletzen möglich.
Aber angenommen das das Bauamt eine Nachbarschaftliche Zustimmungserklärung nicht für ausreichend erklärt, was bleiben uns dann für Möglichkeiten? In Zeiten knappen Wohnraum so ein Projekt wegen Abstandsflächen der Außentreppe nicht zu realisieren, erscheint uns nicht richtig.
Vielen Dank
Mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. März 2022 | 11:54

Das ist verständlich, doch die Abstandsflächen eben gesetzlich vorgesehen. Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit eine Baulasterklärung/ Nachbarzustimmung einzuklagen- doch das sind Einzelfälle.
Am besten alles vorher mit dem Bauamt abklären.
Sie können auch mit dem Nachbar einen Betrag vereinbaren, vielleicht ist er dann eher bereit.

Bewertung des Fragestellers 26. März 2022 | 12:10

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