Ausschluss Ausschreibung

14. Mai 2021 21:16 |
Preis: 48,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mit mein Unternehmen an einer öffentlichen Ausschreibung - Gebäudereinigung - teilgenommen. Bei der Angebotsabgabe ist mir versehentlich ein Fehler passiert. Es wurde die falsche Kalkulationsdatei im Portal hochgeladen. Daraufhin wurde ich von der Vergabestelle aufgefordert zu Erklären warum die Vorgebene Leistungswerte überschritten wurden. Ebenfalls wurde der Fehler gemacht, dass die Preise abweichend von der Kalkulationsdatei sind. Da die Kalkulationsdateien sehr kompliziert aufgebaut waren, wichen die Preise tatsächlich ab. Im Nachgang bzw. nach Aufforderung der Vergabestelle habe ich dies korrigiert. Ich habe dies auch so der Vergabestelle mitgeteilt, mit den hilfsweisen Hinweis, wenn die korrigierten Dateien keine Zulassung finden, dennoch an den abgebenen Preisen festgehalten werde. In Anschluss der Auftragsvergabe wurde mein Angebot ausgeschlossen mit der Begründung, daß ich nicht die überschrittenen Leistungswerte beschrieben habe und stattdessen ein neues Angebot eingereicht habe.
Meine Frage dahingehend ist, ob es sich Lohnt dagegen vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
14. Mai 2021 | 21:58

Antwort

von


(2239)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

In Ihrem Fall haben Sie bestätigt, dass die Preise falsch waren. Indem Sie dann nachträglich andere Preise angeboten haben wurde gegen das Nachverhandlungsverbot verstoßen, Sie sind deshalb nach §§ 13 EU Abs. 1 Nr. 3, 16 EU VOB/A von der Ausschreibung auszuschließen.

Ein Rechtsmittel gegen den Ausschluß von der Ausschreibung wird deshalb wahrscheinlich keinen Erfolg haben.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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