12. Februar 2009
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12:28
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Sie haben sich nach dem Preis der Arbeitsstunde erkundigt, der Ihnen mit 45.- € angegeben worden ist. Aus Ihrer weiteren Schilderung kann nicht entnommen werden, dass der Aufbau durch nur einen Monteur ausdrücklich Vertragsinhalt geworden ist. Dies wäre auf sehr unüblich.
Der Gesamtpreis des Gewerkes, Aufbau einer Küchenzeile, setzt sich aus der Multiplikation von Stunden und Stundenlohn zusammen.
Dass durch die Tätigkeit zweier Mitarbeiter sich der Gesamtpreis erhöht hat, ist nicht zwingend, ja sogar nicht einmal wahrscheinlich.
Beim Aufbau einer Küchenzeile gibt es Tätigkeiten und Vorgänge, die zu zweit deutlich schneller erledigt werden können als alleine. Hinzu kommt, dass zwei Monteure natürlich auch nur die Hälfte der Zeit zum Aufbau benötigen.
Ob nun ein Monteur 10 Stunden à 45.- € arbeitet oder zwei Monteure je 5 Stunden, spielt für den Gesamtpreis keine Rolle.
Nur dann, wenn Sie tatsächlich nachweisen können, dass derselbe Aufbau der Küchenzeile durch einen Monteur alleine weniger gekostet hätte, stellt sich überhaupt die Frage der Korrektur der Rechnung. Ich bezweifele aber, dass Ihnen dieser Nachweis gelingt.
Sie dürften mit Ihrer Rüge wenig Erfolg haben und sollten Ihre Position unter Berücksichtigung obiger Überlegungen noch einmal überdenken.
Mit freundlichen Grüßen