Auftrag an Handwerker

12. Februar 2009 10:27 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Frage:

Wir haben bei einer Sanitärsfirma den Auftrag erteilt eine Küchenzeile fertig aufzubauen. Bei einer telefonischen Anfrage wurden die Details des Aufbaus geklärt und wir haben uns nach Kosten der Arbeitsstunde informiert. Die ganze Zeit war nur von einem Mitarbeiter die Rede und dem Preis von 45€ die Stunde. Nach der telefonischen Anfrage wurde ein Fax erfragt, in dem noch mal die Aufgaben aufgelistet werden sollten. Am Tag der Arbeiten kam die Firma mit zwei Mitarbeitern. Wir haben direkt "reklamiert" und gesagt, dass wir nur 1 Mitarbeiter haben wollten, da die Aufgaben mit einem Mitarbeiter machbar waren. Der Helfer sagte uns dann, dass er nur die Hälfte kosten würde pro Stunde, wir haben wieder gesagt, dass wir nur mit einem Mitarbeiter gerechnet haben. Und dachten dann auch, dass das in der Rechnung berücksichtigt wird. Jetzt wurden beide Mitarbeiter in Rechnung gestellt. Wir haben die Rechnung reklamiert, da wir darüber hätten informiert werden müssen und jetzt möchte sich die Firma an die Kreishandwerkerschaft wenden. Daher wollten wir feststellen lassen, ob wir im Unrecht sind.
12. Februar 2009 | 12:28

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes wie folgt:

Sie haben sich nach dem Preis der Arbeitsstunde erkundigt, der Ihnen mit 45.- € angegeben worden ist. Aus Ihrer weiteren Schilderung kann nicht entnommen werden, dass der Aufbau durch nur einen Monteur ausdrücklich Vertragsinhalt geworden ist. Dies wäre auf sehr unüblich.

Der Gesamtpreis des Gewerkes, Aufbau einer Küchenzeile, setzt sich aus der Multiplikation von Stunden und Stundenlohn zusammen.

Dass durch die Tätigkeit zweier Mitarbeiter sich der Gesamtpreis erhöht hat, ist nicht zwingend, ja sogar nicht einmal wahrscheinlich.

Beim Aufbau einer Küchenzeile gibt es Tätigkeiten und Vorgänge, die zu zweit deutlich schneller erledigt werden können als alleine. Hinzu kommt, dass zwei Monteure natürlich auch nur die Hälfte der Zeit zum Aufbau benötigen.

Ob nun ein Monteur 10 Stunden à 45.- € arbeitet oder zwei Monteure je 5 Stunden, spielt für den Gesamtpreis keine Rolle.

Nur dann, wenn Sie tatsächlich nachweisen können, dass derselbe Aufbau der Küchenzeile durch einen Monteur alleine weniger gekostet hätte, stellt sich überhaupt die Frage der Korrektur der Rechnung. Ich bezweifele aber, dass Ihnen dieser Nachweis gelingt.

Sie dürften mit Ihrer Rüge wenig Erfolg haben und sollten Ihre Position unter Berücksichtigung obiger Überlegungen noch einmal überdenken.


Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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