Auflösung der Zusammenarbeit mit einer selbstständigen Sängerin

20. Mai 2015 19:35 |
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Arbeitsrecht


Sehr geehrte Rechtsanwälte,
bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage(n):
Mein Bruder und ich haben eine band gegründet, die auf Hochzeiten spielt. Bei Terminen fragen wir eine selbständige Sängerin mittels Email an. Diese Sängerin bestätigt uns den Auftritt. Nach dem Auftritt, den Sie gemeinsam mit uns hatte werden Ihr (auf Rechnung) 450€ Gage ausbezahlt. Für das Jahr 2015 hat Sie uns bereits ca. 20 Auftritte zugesagt. Nun ist es so, dass eine Zusammenarbeit mit dieser Sängerin für uns nicht mehr möglich ist. Hierfür sind folgende Gründe verantwortlich.
1.) Die Sängerin ist nun Mitglied einer anderen Band (Konkurrenz-Band). Sie stellt z.B. auf Ihre social Media Portale (Facebook) Bilder unserer Auftritte. Ihr Profil ist so erstellt, dass der Eindruck entsteht, dass es ein Auftritt der anderen Band war.
2.) Die letzten zwei Auftritte der Sängerin wurden kurzfristig abgesagt, einer davon 3h vorher. Angegeben wurde Krankheit (Magen-Darm-Infekt). Eine Krankmeldung wurde bis dato nicht vorgelegt und wird angeblich nachgereicht. Auf Facebook wurde von der Sängerin am Folgetag ein Bild gepostet während dem sie, sichtlich Gesund im Klettergarten war und Spagetti Eis und Latte Macciato trank. (bitte verzeihen sie diesen Punkt, er wirkt kleinbürgerlich, aber wir haben nun jeden Auftritt das Damolles-Schwert über uns und fragen uns: kommt sie, kommt sie nicht
3.) Anfang Mai führte die Sängerin einen Auftritt für uns aus. Die vereinbarte Gage mit der Sängerin betrug 400€. Mit dem Veranstalter wurden 550€ vereinbart. 150€ waren Provision für uns. Als die Sängerin dies erfuhr (die Gage wurde von ihr kassiert) behauptete sie wir hätten behauptet sie können nicht mehr als 400€ verlangen, da nicht mehr gezahlt wird. (Dies wurde weder schriftlich noch mündlich so je gesagt/geschrieben). Nun hält sie die Provision zurück und pocht auf mehr Gage.

Eine Zusammenarbeit ist uns leider mit dieser Sängerin nicht mehr möglich. Gerne würden wir die (wie wir es sehen) Werksverträge (keine feste Anstellung bei uns, freischaffende bzw. selbständige Sängerin) kündigen. Nun ist unsere Sorge, dass sie Anspruch auf Ausfallgagen stellt. Bitte teilen Sie uns doch die Rechtslage mit. Haben wir eine Chance "aus der Sache rauszukommen". Wie würde ein best bzw. worst case Szenario hinsichtlich eines Rechtsstreits von unserer Seite her aussehen.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es kommt entscheidend auf die Rechtsgrundlage an. Wenn sich eine Band zusammenschließt kommt in aller Regel eine BGB Gesellschaft zustande. In Ihrem Fall ist aber die Sängerin nicht direktes Mitglied der Band, sondern frei Mitarbeiterin. Hierfür spricht, dass sie auch für andere Bands tätig ist. Ich gehe davon aus, dass es keinen ausführlichen schriftlichen Vertrag mit der Sängerin gibt.

Ich würde daher von einem Dienstvertrag nach § 611 BGB aus, weil die Musikerin letztlich von Ihnen engagiert wird und sich an Ihre Vorgaben, etwa bei der Songauswahl halten muss.

Sie können zum einen ordentlich kündigen, wobei die Fristen des § 621 BGB gelten, was für Sie bedeuten würde, dass Sie nach § 621 Nr. 5 BGB jederzeit kündigen können.

Dafür brauchen Sie keinen Grund. Dies wäre die für Sie günstigste Variante. Sieht man diesen Punkt anders, käme es auf eine fristlose Kündigung an, hier würden Sie einen wichtigen Grund nach § 626 BGB benötigen. Hier kommt es dann auf die Umstände des Fehlverhaltens an. Tendenziell würde ich diesen Grund annehmen wollen.

Einen Anspruch auf Ausgleich der ausfallenden Gagen sehe ich nicht.

Sie sollten umgehend schriftlich kündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht


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