Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Aufenthaltsberechtigung
Da Ihr Ehemann leider verstarb, bevor Sie Ihre Zukunft in Deutschland verwirklichen konnten, haben Sie wohl keine Möglichkeit mehr, eine Aufenthaltsberechtigung zu erlangen:
Es liegt jetzt keine Ehe mehr vor. Somit kann kein Ehegattennachzug erfolgen, der Ihnen den Aufenthalt in Deutschland problemlos ermöglicht hätte, § 28 Abs. 1 AufenthG.
Da Ihr Lebensmittelpunkt in Mexiko war, war auch keine eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland gegeben. Sie wollten erst im April 16 Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlagern. Auf die jahrelange Ehe in Mexiko kommt es nicht an. Das Gesetz fordert ausdrücklich eine Lebensgemeinschaft in Deutschland, § 30 Abs. 3 AufenthG. Hätte diese mind. ein Jahr hier bestanden, wäre ein Bleiberecht gegeben.
Somit ist es unwahrscheinlich, dass Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erhalten. Ihre Berufstätigkeit in Mexiko belegt auch, dass keine Ehe in Deutschland geführt wurde bzw. geführt werden konnte. Die Einwohnermeldebestätigung Ihrer Stadt nutzt deswegen auch nichts, weil es auf den tatsächlichen Aufenthalt ankommt. Ohne Eheführung in Deutschland gibt es also keine Aufenthaltsbefugnis. Sie müssen also, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen, einen eigenen, in Ihrer Person liegenden Aufenthaltsgrund darlegen.
2.
Krankenkasse
Eine gesetzliche Krankenkasse würde Sie hier nur aufnehmen, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nachweisen können. Diese Voraussetzung liegt, wie geschildert, wohl nicht vor. Somit wäre nur eine private Krankenversicherung möglich. Private Kassen können aber Ihre Aufnahme ablehnen, wenn Vorerkrankungen vorliegen, oder weil sie schon im Rentenalter sind.
3. Pass
Sollten Sie beim Antrag auf eine Aufenthaltsberechtigung den Pass (kurzzeitig) abgeben müssen, haben Sie Anspruch auf einen Passersatz.
4. Zeitfaktor
Die Aufenthaltsgenehmigung erst nächstes Jahr zu stellen, würde Ihrem Wunsch, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erlangen, zuwiderlaufen. Es ist deshalb ratsam, den Antrag sofort zu stellen.
5. Webseite
Vordruck Aufenthalterlaubnis:
http://www.hamburg.de/contentblob/103150/data/ae-eng-fra.pdf
Visabestimmungen (siehe auch unter Ehegattennachzug):
http://www.mexiko.diplo.de/Vertretung/mexiko/de/01_20Wilkommen/Visabestimmungen/Visum/v__Aufenthalt.html
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Aufenthaltsberechtigung
Da Ihr Ehemann leider verstarb, bevor Sie Ihre Zukunft in Deutschland verwirklichen konnten, haben Sie wohl keine Möglichkeit mehr, eine Aufenthaltsberechtigung zu erlangen:
Es liegt jetzt keine Ehe mehr vor. Somit kann kein Ehegattennachzug erfolgen, der Ihnen den Aufenthalt in Deutschland problemlos ermöglicht hätte, § 28 Abs. 1 AufenthG.
Da Ihr Lebensmittelpunkt in Mexiko war, war auch keine eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland gegeben. Sie wollten erst im April 16 Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlagern. Auf die jahrelange Ehe in Mexiko kommt es nicht an. Das Gesetz fordert ausdrücklich eine Lebensgemeinschaft in Deutschland, § 30 Abs. 3 AufenthG. Hätte diese mind. ein Jahr hier bestanden, wäre ein Bleiberecht gegeben.
Somit ist es unwahrscheinlich, dass Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erhalten. Ihre Berufstätigkeit in Mexiko belegt auch, dass keine Ehe in Deutschland geführt wurde bzw. geführt werden konnte. Die Einwohnermeldebestätigung Ihrer Stadt nutzt deswegen auch nichts, weil es auf den tatsächlichen Aufenthalt ankommt. Ohne Eheführung in Deutschland gibt es also keine Aufenthaltsbefugnis. Sie müssen also, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen, einen eigenen, in Ihrer Person liegenden Aufenthaltsgrund darlegen.
2.
Krankenkasse
Eine gesetzliche Krankenkasse würde Sie hier nur aufnehmen, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nachweisen können. Diese Voraussetzung liegt, wie geschildert, wohl nicht vor. Somit wäre nur eine private Krankenversicherung möglich. Private Kassen können aber Ihre Aufnahme ablehnen, wenn Vorerkrankungen vorliegen, oder weil sie schon im Rentenalter sind.
3. Pass
Sollten Sie beim Antrag auf eine Aufenthaltsberechtigung den Pass (kurzzeitig) abgeben müssen, haben Sie Anspruch auf einen Passersatz.
4. Zeitfaktor
Die Aufenthaltsgenehmigung erst nächstes Jahr zu stellen, würde Ihrem Wunsch, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erlangen, zuwiderlaufen. Es ist deshalb ratsam, den Antrag sofort zu stellen.
5. Webseite
Vordruck Aufenthalterlaubnis:
http://www.hamburg.de/contentblob/103150/data/ae-eng-fra.pdf
Visabestimmungen (siehe auch unter Ehegattennachzug):
http://www.mexiko.diplo.de/Vertretung/mexiko/de/01_20Wilkommen/Visabestimmungen/Visum/v__Aufenthalt.html
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen