Aufenthaltserlaubinis

| 7. Juli 2015 16:19 |
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Familienrecht


Zusammenfassung

Ehegattennachzug nach Tod des Ehemannes

Guten Tag,
Ich bin aus México und meinen Mann war ein Deutscher. Wir waren 5 Jahren verheiratet. Er ist im Januar 2015 gestorben.
Wir haben meinen Anmeldebestätigung in Niedersachsen vor 3 Jahren gemacht und wir wollten meine Anmelgung beim Ausländerbehörde ab nächstest Jahr machen., weil wir ab April 2016 in Deutschland wohnen wollten....
Mein Mann hat zwischen México und Deutschland gewohnt ,ich habe 1 oder 1.5 Monate in Deutschland jedes Jahr gewohnt, weil ich meine Arbeit in México habe. Ich bin eine Renterin ab 2016.
Mein Mann hat eine kleine Wohnung gemietet und ich habe meine Krankenversicherung weiter genommen,weil ich die Aufenthaltserlaubnis beantragen will und in Deutschland ab April zu wohnen.

Eine Rechtsanwaltin aus Hamburg, hat mir geraten: Eine rückwirkend Aufenthaltserlaubins zu beantragen und den Ausländerbehörde sagen : meinem Mann wollte meine Aufenthaltserlaubnis führen und er hat es vergessen. Sie riet auch, der Originelle Mietvertrag und die Dokumente, die ich habe von meiner Adresse in Deutschland ( Mietvertrag , Benachrichtigung meiner Witwerente, Anmeldung beim Krankerversicherung ) beim Ausländerbehörde abgeben.

MEINE FRAGEN

1. Wenn ich die Aufenthaltserlaubnis beantrage und die Ausländerbehörde werden mir die Aufenthaltserlaubnis ablehnen... Könnte ich meine Krankenversicherung verlieren?

2. Darf ich eine rückwirkende Aufenthaltserlaubnis ersuchen? Welche Formular muss ich ausfüllen? Wo kann ich den Formular finden?

3.Wenn ich meine Dokumente beim Ausländerbehörde abgeben wurde,muss ich mein Pass bei ihnen lassen? Ich fliege am 10.7 nach Deutschland ,aber ich muss nach México wieder kommen. Geben sie mir eine Erlaubnis.... oder wie könnte ich von Deutschland bis Mexico reisen und wieder Zutritt zu Deutschland ?

4. Könnte ich alle diese Situation ab April 2016 erledig? oder muss ich alles erledig vor einem Jahr meines Mannes Tod?

5. Könnten Sie mir bitte , eine Webseite schicken, wo ich alle die Anweisungen für die Aufenthaltserlaubnis zu ersuchen finde? Ich habe viel gesucht und ich kann nichts finden..
VIELEN DANK.
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Aufenthaltsberechtigung
Da Ihr Ehemann leider verstarb, bevor Sie Ihre Zukunft in Deutschland verwirklichen konnten, haben Sie wohl keine Möglichkeit mehr, eine Aufenthaltsberechtigung zu erlangen:
Es liegt jetzt keine Ehe mehr vor. Somit kann kein Ehegattennachzug erfolgen, der Ihnen den Aufenthalt in Deutschland problemlos ermöglicht hätte, § 28 Abs. 1 AufenthG.

Da Ihr Lebensmittelpunkt in Mexiko war, war auch keine eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland gegeben. Sie wollten erst im April 16 Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlagern. Auf die jahrelange Ehe in Mexiko kommt es nicht an. Das Gesetz fordert ausdrücklich eine Lebensgemeinschaft in Deutschland, § 30 Abs. 3 AufenthG. Hätte diese mind. ein Jahr hier bestanden, wäre ein Bleiberecht gegeben.

Somit ist es unwahrscheinlich, dass Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erhalten. Ihre Berufstätigkeit in Mexiko belegt auch, dass keine Ehe in Deutschland geführt wurde bzw. geführt werden konnte. Die Einwohnermeldebestätigung Ihrer Stadt nutzt deswegen auch nichts, weil es auf den tatsächlichen Aufenthalt ankommt. Ohne Eheführung in Deutschland gibt es also keine Aufenthaltsbefugnis. Sie müssen also, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen, einen eigenen, in Ihrer Person liegenden Aufenthaltsgrund darlegen.

2.
Krankenkasse
Eine gesetzliche Krankenkasse würde Sie hier nur aufnehmen, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nachweisen können. Diese Voraussetzung liegt, wie geschildert, wohl nicht vor. Somit wäre nur eine private Krankenversicherung möglich. Private Kassen können aber Ihre Aufnahme ablehnen, wenn Vorerkrankungen vorliegen, oder weil sie schon im Rentenalter sind.

3. Pass
Sollten Sie beim Antrag auf eine Aufenthaltsberechtigung den Pass (kurzzeitig) abgeben müssen, haben Sie Anspruch auf einen Passersatz.

4. Zeitfaktor
Die Aufenthaltsgenehmigung erst nächstes Jahr zu stellen, würde Ihrem Wunsch, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erlangen, zuwiderlaufen. Es ist deshalb ratsam, den Antrag sofort zu stellen.

5. Webseite
Vordruck Aufenthalterlaubnis:
http://www.hamburg.de/contentblob/103150/data/ae-eng-fra.pdf

Visabestimmungen (siehe auch unter Ehegattennachzug):
http://www.mexiko.diplo.de/Vertretung/mexiko/de/01_20Wilkommen/Visabestimmungen/Visum/v__Aufenthalt.html

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Bewertung des Fragestellers 9. Juli 2015 | 05:07

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