3. Dezember 2020
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13:54
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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es kann ohne Anhörung durch Beschluss entschieden werden.
Wegen der offensichtlichen Einigkeit der Eltern kann im schriftlichen Verfahren entschieden werden.
Sie sollten gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner dem Gericht gegenüber die Entscheidung im schriftlichen Verfahren beantragen, weil Einigkeit über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht. In der Regel weisen auch schon die Gerichte auf diese Möglichkeit hin und bitten um Mitteilung ob dies Beteiligten mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind.
Nach meinem Dafürhalten muss hier keine Anhörung stattfinden und das Gericht kann im schriftlichen Verfahren entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle