9. September 2015
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11:59
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M.
Marburger Straße 5
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Tel: 030 48625802
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E-Mail: office@nadiraschwili.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ohne die genauen Umstände Ihres akteullen Aufenthaltstitels zu kennen, kann leider nicht beurteitl werden, ob möglicherweise ein Anspruch auf Erteilugn eines längerfristigen Aufenthaltstitels besteht. Grundsätzlich dürfte aber ein Anspruch auf Abschluss einer privaten Krankenversicherung bestehen, auch wenn ihr Aufenthaltstitel nicht länger als 24 Moante gültig ist. Es dürfte ggf. einfacher sein den Anspruch auf Abschlsus eines KV-Vertrags (ggf. mit Hilfe eiens Anwalts) durchzusetzen, als die Erteilung eines längerfristigen Aufenthaltstitels. Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Nadiraschwili, LL.M. (Sydney)
Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Steuerrecht