3. Februar 2025
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20:29
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sie werden keine Ersatzansprüche gegen das Hostel erfolgreich durchsetzen können.
Auch wenn es keinen Safe im Zimmer gegeben hat und dieses auch nicht vertraglich ausdrücklich zugesichert worden ist, begründet das kein schuldhaftes Verhalten des Betreibers, der ihn zum Schadenersatz verpflichtet.
Denn dann liegt es im Selbstverantwortungsbereich des Benutzers, für Gepäck/Verwahrung der Wertgegenstände Sorge zu tragen. In der Regel kann es sogar an der Rezeption abgegeben und zur Ausbewahrung gebracht werden.
Entscheidend ist aber immer Ihr Mitverschuldten, welches nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung mit 100% anzunehmen sein dürfte.
Denn wenn Sie gerade in einer Partymeile übernachten und dann die Tür nicht abschließen, wird man nur diese Quote annehmen können. Auch der Alkoholgenuss ändert daran nichts.
Leider kann man Ihnen keine bessere Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg