Assessment Center

19. Oktober 2006 18:43 |
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Arbeitsrecht


Ich habe vor einigen Tagen einen Vertrag für ein Assessment Center im Call-Center unterschrieben. Dieser besagt ich müße 6 Probetage a 4 Stunden absolvieren. Diese 6 Probetage werden aber nur dann mit 150 € entlohnt, wenn man nach den 6 Tagen eine Anstellung bekommt. Ich habe bisher 5 Tage absolviert und kann und möchte dort nicht länger arbeiten (unseriöses Telefongeschäft). Hinzu kommt, dass der Probevertrag mit Stundennachweis angeblich nicht auffindbar ist und ich nichts in der Hand habe. Habe ich dennoch eine Chance noch etwas von dem Geld zu sehen (schließlich habe ich ja Arbeit geleistet)?
Sehr geehrter Ratsuchender,

grundsätzlich ist geleistete Arbeit zu vergüten, unabhängig davon, ob die Vergütung im Arbeitsvertrag geregelt wurde oder nicht.

Die Vergütungspflicht des Arbeitgebers entfällt jedoch dann, wenn der Arbeitnehmer vor Antritt der Arbeit auf seinen Vergütungsanspruch verzichtet hat. So ist es in dem von Ihnen geschilderten Fall. In dem von Ihnen unterzeichneten Vertrag haben Sie für den Fall, dass es nicht zur Festanstellung kommt, auf die Vergütung für die Probearbeit verzichtet.

Ich bedauere, Ihnen keine positivere Auskunft erteilen zu können.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt
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