Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich ist geleistete Arbeit zu vergüten, unabhängig davon, ob die Vergütung im Arbeitsvertrag geregelt wurde oder nicht.
Die Vergütungspflicht des Arbeitgebers entfällt jedoch dann, wenn der Arbeitnehmer vor Antritt der Arbeit auf seinen Vergütungsanspruch verzichtet hat. So ist es in dem von Ihnen geschilderten Fall. In dem von Ihnen unterzeichneten Vertrag haben Sie für den Fall, dass es nicht zur Festanstellung kommt, auf die Vergütung für die Probearbeit verzichtet.
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Auskunft erteilen zu können.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
grundsätzlich ist geleistete Arbeit zu vergüten, unabhängig davon, ob die Vergütung im Arbeitsvertrag geregelt wurde oder nicht.
Die Vergütungspflicht des Arbeitgebers entfällt jedoch dann, wenn der Arbeitnehmer vor Antritt der Arbeit auf seinen Vergütungsanspruch verzichtet hat. So ist es in dem von Ihnen geschilderten Fall. In dem von Ihnen unterzeichneten Vertrag haben Sie für den Fall, dass es nicht zur Festanstellung kommt, auf die Vergütung für die Probearbeit verzichtet.
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Auskunft erteilen zu können.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt