Arbeitszeit bei Fahrt zwischen Betriebsstätte und Baustelle

22. Juli 2012 10:55 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Ein Trockenbauer/Maler in Bayern fährt von der Betriebsstätte (nicht Wohnort) täglich 1,5h (einfacher Weg) mit Firmenwagen zur Baustelle. In der Betriebsstätte werden noch Arbeitsanweisungen entgegengenommen und Material eingeladen usw.. Danach beginnt die Fahrt zur Baustelle und 8h(+Pause) nach Ankunft auf Baustelle und Arbeitszeit wieder zurück.

Die Bezahlung ist morgens die Zeit die über 1h Fahrtzeit hinaus geht und abends nichts. Also in diesem Fall sind es täglich 2,5h Fahrtzeit die nicht bezahlt werden (falls kein Stau ist).

Die Baustelle läuft bereits ca. 1 Jahr und wird noch mindestens 1 Jahr laufen.

Eine Arbeitsvertragliche Regelung besteht nicht.

Die Regelung gilt in der Firma für alle gleich.

Ist diese Regelung zulässig?
22. Juli 2012 | 11:24

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Arbeitszeit ist regelmäßig die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Die Pausen werden nicht mitgerechnet. Keine Arbeitszeit ist z. B. die Zeit, die der Arbeitnehmer benötigt, um von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz zu gelangen.

Im Grundsatz gilt zunächst:

Wann die tägliche Arbeitszeit beginnen und wann sie enden soll, kann der Arbeitgeber bestimmen.

Danach ist also die Fahrzeit vom Firmensitz/von der Betriebsstätte zur Baustelle in jedem Fall zu vergütende Arbeitszeit, nicht jedoch von der Wohnung zum Firmensitz.

Abweichungen (davon, dass normalerweise die Fahrten keine Arbeitszeit sind) vom Arbeitszeitgesetz sind möglich durch Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie arbeitsvertragliche Regelungen.

Weitere Ausnahmen stellen außerdem jene Berufszweige dar, in denen die Fahrzeit zur Arbeitszeit gehört.

Fahrten vom Firmensitz zum Kunden können im Einzelfall Arbeitszeit sein.

Befördert der außerhalb des Betriebes eingesetzte Monteur auf Wunsch des Arbeitgebers das eingesetzte Montagefahrzeug jeweils vor Arbeitsbeginn vom Betrieb zur Einsatzstelle und nach Arbeitsende zum Betriebssitz zurück, so handelt es sich bei dieser Fahrtätigkeit um vergütungspflichtige Arbeitszeit.

Das gilt jedenfalls nach dem LAG Hamm: Urteil vom 12.02.2009 - 8 Sa 1576/08.

Ich würde mich darauf gefasst machen, dass Ihre Arbeitnehmer möglicherweise dagegen vorgehen.

Es wäre natürlich zunächst Sache der Arbeitnehmer, dieses konkret zu beanspruchen.

Sicherheitshalber sollten Sie aber vorsorgen.

Lassen Sie sich weiter anwaltlich beraten und eine vertragliche Regelung abzufassen - Ihre jetzige erscheint mir vor dem obigem Hintergrund auf den ersten Blick als rechtlich fragwürdig und angreifbar, soweit der Arbeitnehmer abends nicht zu seinem Wohnort direkt zurückfährt. Jedenfalls Letzteres könnte man - je nach Möglichkeit - derart ändern, damit eine Vergütungspflicht für den Rückweg (Fahrt Baustelle direkt zum Wohnort) entfällt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

(3181)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...