10. August 2023
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17:49
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail: tsmack@t-online.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Wenn es sich wie Sie selbst sagen um einen „Freelancer" handelt, dann würde die erwähnte Person selbständige Arbeit verrichten.
Die erwähnten vertraglichen Probleme – insbesondere die Frage der Sozialversicherungspflicht – stellt sich nicht, wenn dies im Vertrag konkret vereinbart wurde.
Bei (selbständigen) Freelancern die im Ausland tätig sind, findet grundsätzlich das jeweilige Recht des Arbeitsortes Anwendung.
Daher wäre auf den Freelancer nicht das deutsche sondern das kambodschanische Sozialversicherungsrecht anwendbar.
Wenn Sie Interesse an einem Vertrag in englischer Sprache haben können Sie mir gerne unter meiner Adresse eine E-Mail senden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt