Arbeitsverhältnis kündigen als Arbeitnehmer - Kündigungsfrist

26. September 2015 17:05 |
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Arbeitsrecht


Wie lange ist meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?

§ Dauer des Arbeitsverhältnisses

Für beide Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

Ich möchte so schnell wie möglich aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.
Gelten für mich die 4 Wochen oder die Monate der Zugehörigkeit.
Die Firma pocht auf den Wortlaut "beide Vertragsparteien" und räumt mir nicht die Frist von 4 Wochen ein.

Vielen Dank im voraus!
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Die Formulierung „Für beide Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB" bedeutet lediglich, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen Beachtung finden. Somit steht Ihnen das Kündigungsrecht gemäß § 622 Abs. 1 BGB zu, während Ihr Arbeitgeber – ausweislich des entsprechenden Wortlauts - bei einer zwei Jahre oder länger dauernden Betriebszugehörigkeit den § 622 Abs. 2 BGB zu beachten hat.

Ein Gleichlauf der Kündigungsfristen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann durchaus vertraglich vereinbart werden. Dafür reicht ein Verweis auf § 622 BGB aber gerade nicht, da gesetzlich eben keine gleich-lange Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgesehen sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Winter, Rechtsanwalt
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