Arbeitsreduzierung, die durch Krankheit nicht angetreten wurde und nun eine Reduzieru

5. Dezember 2007 00:02 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Ich war Beamtin im Schuldienst,wurde 2005 sehr krank,daraufhin habe ich am 31.7.05 einen Antrag auf Stundenreduzierung um 15%gestellt für das neue Schuljahr ab 1.2.06. Dieser Antrag wurde genehmigt. Ab 30.9.05 wurde ich so krank,dass ich krank geschrieben wurde und aus einer Klinik Anfang März 06 als arbeitsunfähig entlassen wurde und am 30.7.06 pensioniert wurde. Ich habe die Reduzierung also nie in Anspruch genommen. Ich habe immer voll gearbeitet habe und vor meiner Krankheit kaum gefehlt.
Im Mai 05 bat ich einen Arzt, der mich bei einem Krankenhausaufenthalt behandelt hat, meine Stundenzahl vorübergehend zu reduzieren. Er wollte dies meinem mich behandelnden Arzt schreiben. Mein Arzt hat dieses Schreiben erhalten( wie ich später aus meinen Unterlagen ersehen konnte), hat dies aber nicht ausgeführt. Leider habe ich meine Stundenzahl selbst reduziert. Habe ich Chancen diese 15% Verlust meiner jetzigen Pension wiederzubekommen, da ich die Reduzierung nicht in Anspruch genommen habe und damals so krank war, dass ich für mich selbst gar nicht richtig diesbezüglich habe sorgen können? Ich bin 30% behindert.
5. Dezember 2007 | 08:01

Antwort

von


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26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


da nach Ihrer Darstellung Ihr Antrag auf Stundenreduzierung genehmigt worden ist (wenn auch erst ab dem 01.02.2006) und Sie offenbar vorab die Reduzierung auch vorgenommen haben, sehe ich nach der derzeitigen Sachverhaltsdarstellung wenig Chancen, den Pensionsverlust wirksam entgegentreten zu können.


Wesentlich wird dabei die Letztbezugsberechnung sein, wobei ich derezit davon ausgehe, dass diese Berechnung an die Stundenreduzierung angepasst worden ist, wobei wir nicht so ganz klar ist, dass Sie ausführen, Sie hätten immer voll gearbeiten (aber gleichzeitig die Stundenreduzierung vorgenommen); hier hilft uns ggfs. die Nachfrage weiter.

Wenn es aber so ist, wie ich Sie derzeit verstehe, dass die Reduzierung von Ihnen vorgenommen und dann die Bezugsberechnung angepasst worden ist, werden Sie kaum Möglichkeiten haben, dann der Pensionsreduzierung entgegen zu treten.


Sie können mich aber gerne auch einmal anrufen, um ggfs. die Sache zu besprechen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle














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