5. Dezember 2007
|
08:01
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
da nach Ihrer Darstellung Ihr Antrag auf Stundenreduzierung genehmigt worden ist (wenn auch erst ab dem 01.02.2006) und Sie offenbar vorab die Reduzierung auch vorgenommen haben, sehe ich nach der derzeitigen Sachverhaltsdarstellung wenig Chancen, den Pensionsverlust wirksam entgegentreten zu können.
Wesentlich wird dabei die Letztbezugsberechnung sein, wobei ich derezit davon ausgehe, dass diese Berechnung an die Stundenreduzierung angepasst worden ist, wobei wir nicht so ganz klar ist, dass Sie ausführen, Sie hätten immer voll gearbeiten (aber gleichzeitig die Stundenreduzierung vorgenommen); hier hilft uns ggfs. die Nachfrage weiter.
Wenn es aber so ist, wie ich Sie derzeit verstehe, dass die Reduzierung von Ihnen vorgenommen und dann die Bezugsberechnung angepasst worden ist, werden Sie kaum Möglichkeiten haben, dann der Pensionsreduzierung entgegen zu treten.
Sie können mich aber gerne auch einmal anrufen, um ggfs. die Sache zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle