Arbeitsrecht: Rückzug von Vertragsanhang

8. August 2025 11:31 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hi
Also, ich hab hier nen Anhang zur Unterschrift erhalten in dem mir gesagt wurde dass es darum geht dass ich einen 100% Remote Vertrag erhalte. Beim Lesen hab ich das auch so verstanden. Jetzt stellt sich heraus dass auch mein Arbeitsort in ein anderes Bundesland verschoben wurde und damit sich die Feiertage für mich negativ verändern. Ich hab den Anhang doppeltunterschrieben aber bislang noch nicht meinen vom AG unterschriebenen Anhang zurück erhalten. Kann ich jetzt noch davon zurücktreten? Kann ich das ganze Konstrukt anfechten, da mir der Nachteil nicht ausdrücklich erklärt wurde?
8. August 2025 | 12:06

Antwort

von


(178)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail: fea@legal-aide.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Zustandekommen der Vertragsänderung:

Ein Arbeitsvertrag oder eine Vertragsänderung kommt grundsätzlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Das bedeutet: Sie müssen das Angebot des Arbeitgebers annehmen, entweder durch Unterschrift oder auch mündlich. Wenn Sie den Anhang unterschrieben und zurückgesendet haben, ist das grundsätzlich Ihre Annahme des Angebots. Der Vertrag kommt aber erst zustande, wenn auch der Arbeitgeber unterschreibt und Ihnen das unterzeichnete Exemplar zugeht.

Solange Sie das vom Arbeitgeber unterschriebene Exemplar noch nicht erhalten haben, ist die Vertragsänderung noch nicht wirksam zustande gekommen. Sie können also Ihre Annahmeerklärung widerrufen, solange dem Arbeitgeber Ihre Annahmeerklärung noch nicht zugegangen ist oder solange der Arbeitgeber noch nicht unterschrieben hat und Ihnen das unterschriebene Exemplar zugegangen ist.


2. Rücktritt/Widerruf:

Ein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht besteht im Arbeitsrecht grundsätzlich nicht, es sei denn, es handelt sich um einen Haustür- oder Fernabsatzvertrag, was bei Arbeitsverträgen in der Regel nicht der Fall ist. Allerdings können Sie Ihre Annahmeerklärung widerrufen, solange der Vertrag noch nicht zustande gekommen ist.


3. Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung:

Eine Anfechtung ist möglich, wenn Sie sich bei der Abgabe Ihrer Willenserklärung über eine wesentliche Eigenschaft des Vertrags geirrt haben oder arglistig getäuscht wurden (§ 119, § 123 BGB).


Wenn Ihnen der Nachteil (Verschiebung des Arbeitsortes in ein anderes Bundesland mit anderen Feiertagen) nicht ausdrücklich erklärt wurde und Sie davon ausgegangen sind, dass sich nur der Arbeitsort auf "100% Remote" ändert, könnten Sie sich auf einen Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 BGB) berufen. Sie müssten dann dem Arbeitgeber unverzüglich nach Kenntnis des Irrtums die Anfechtung erklären.



4. Zusammenfassung:

- Solange der Arbeitgeber den Anhang nicht unterschrieben und Ihnen nicht zurückgesendet hat, ist die Vertragsänderung noch nicht wirksam. Sie können Ihre Annahmeerklärung widerrufen.

- Haben Sie bereits beide unterschriebenen Exemplare ausgetauscht, ist der Vertrag wirksam zustande gekommen. Dann bleibt Ihnen nur die Anfechtung wegen Irrtums, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich über eine wesentliche Eigenschaft des Vertrags (z.B. den Arbeitsort und die damit verbundenen Feiertage) geirrt haben.

- Die Anfechtung muss unverzüglich nach Kenntnis des Irrtums erklärt werden.

Sie sollten dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass Sie entweder Ihre Annahmeerklärung widerrufen (sofern der Vertrag noch nicht zustande gekommen ist) oder den Vertrag wegen Irrtums anfechten (sofern er bereits zustande gekommen ist).

Eine Anfechtung führt dazu, dass der Vertrag als von Anfang an nichtig gilt. Beachten Sie aber, dass Sie im Streitfall die Beweislast für den Irrtum tragen.

Weitere rechtliche Schritte hängen davon ab, ob und wann der Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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