Arbeitsplatzübergabe über einem Monat nach der Kündigung?

14. September 2005 10:47 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Hallo,

habe gestern ein Schreiben erhalten und möchte gerne die Meinung und die Rechtmäßigkeit dazu wissen.

"Sehr geehrte Frau XY,

in Beantwortung Ihres Schreibens vom 12.09.2005 fordern wir Sie auf, Ihren Arbeitsplatz so zu übergeben, wie Herr XY dies gefordert hatte.

Wir möchten Sie bitten, am Freitag, 16.09.2005 - 10 h die Übergabe an Herrn XY nachzuholen.

Mit freundlichen Grüßen
Firma XY"

Nummer 1: Ich habe meinen Arbeitsplatz sauber und ohne Arbeit (habe alle arbeiten erledigt) zurück gelassen.

Nummer 2: In meinem Schreiben vom 12.09. habe ich lediglich darum gebeten mir die Gründe zu nennen, weshalb ich bisher mein Gehalt nicht bzw. nur einen Teil meines Gehaltes erhalten habe.

Nummer 2: Wurde ich freigestellt und mein ehemaliger Chef ist selbst an diesem Tag in einen 2-wöchigen Urlaub gegangen.

Nummer 3: Eine Arbeitsplatzübergabe kann unmöglich 10h dauern.


Nun zu meinen Fragen:

Kann er das verlangen?
Und das auch noch unentgeltlich?
Was kann ich tun um den Rest meines Gehaltes einzufordern?
Ist das rechtmäßig? Ich habe ja meinen Arbeitsplatz sauber und angearbeitetet hinterlassen.
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie den Arbeitsplatz nebst der erhaltenen Betriebsmittel zurückgeben sollten. Dies halte ich für nicht zu beanstanden.

Wenn dies während der Arbeitszeit oder Freistellung nicht erfolgt ist, könnte dies nachträglich verlangt werden. Insbesondere dürfte es darauf ankommen, warum dies bislang nicht geschehen ist.

Grundsätzlich würde ich in Ihrer Situation dazu tendieren, dass dies von den Vorzügen der Freistellung noch umfasst wird, also als nebenvertragliche Pflicht nicht zu vergüten ist.

Wenn das vereinbarte Gehalt trotz Fälligkeit nicht gezahlt wurde, bleibt Ihnen nur die gerichtliche Beitreibung durch Klage beim Arbeitsgericht.

Hier kommt es insgesamt wieder auf den Einzelfall an, deshalb sollten Sie einen Kollegen vor Ort aufsuchen. Der Kollege Lauer hat auf Beratungshilfe bereits hingewiesen, für das gerichtliche Verfahren wäre Prozesskostenhilfe zu prüfen.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

P.S. mit "10 h" ist wohl nicht 10 Stunden gemeint, sondern in Anlehnung an den englischsprachigen Raum 10:00 Uhr
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...