30. März 2005
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18:46
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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26135 Oldenburg
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die Wege des Arbeitsamtes sind manchmal wirklich unergründlich.
Es ist zwar so, dass das AA eine Sperre verhängen kann, wenn Sie eine solche Maßnahme verweigern. Dabei spielt es für die Sperrzeit auch keine Rolle, ob Sie überqualifiziert sind.
Allerdings gilt auch hier das MSchG und zwar vorrangig. Danach dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden (also auch nicht zum Trainee gezwungen werden), soweit nach ärztlichen Zeugnis die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet werden. Suchen Sie also morgen Ihren Arzt auf und lassen Sie sich bestätigen, dass ohne Liege-/Ruheraum diese Gesundheit gefährdet ist.
Auch dürfen Sie in den letzten SECHS Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Da Sie schreiben, dass der Kurs erst Kurz vor Beginn der Mutterschutzfrist endet, sollten Sie sich weiter bescheinigen lassen, dass die erfolgreiche Teilnahme am Kursus nicht möglich erscheint.
Mit diesen Bescheinigungen teilen Sie dem AA mit, dass Sie aus diesen Gründen darum bitten, von der Teilnahme ohne Verhängung einer Sperrfrist befreit zu werden.
Sollte trotzdem eine Sperre verhängt werden, müssen Sie den Rechtsweg einschlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
31. März 2005 | 13:22
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
habe ich während eines individuellen Beschäftigungsverbots weiter Anspruch auf Arbeitslosengeld/Mutterschutzgeld oder geht das AA davon aus, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe?
Vielen Dank und freundlichen Grüße
P.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
31. März 2005 | 14:26
kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
aber Anspruch auf Mutterschutzgeld